Zentralrat der Ex-Muslime: Kindesmisshandlung unter dem religiösen Vorwand

Von Nicsbloghaus @_nbh

Der Zentralrat der Ex-Muslime begrüßt die Entscheidung des Kölner Landgerichts vom 7. Mai 2012 zum Thema Jungenbeschneidung ohne medi­zi­ni­sche Indikation (Az. 151 Ns 169/11) und rät der deut­schen Regierung drin­gend davon ab, jetzt ange­sichts der Wünsche der reli­giö­sen Organisationen in die Knie zu gehen.

Im Sommer 2012 kämp­fen ortho­doxe jüdi­sche und isla­mi­sche Organisationen, sonst nicht sel­ten ver­fein­det, Hand in Hand gegen das Kölner Beschneidungsurteil. Die an der gegen­mo­der­nen Scharia fest­hal­ten­den Islamverbände möch­ten bis nach Karlsruhe gehen; andere war­nen vor einem erneu­er­ten Völkermord oder Holocaust.

Die deut­sche Regierung wird offen­sicht­lich von den reak­tio­nä­ren reli­giö­sen Wortführern unter erheb­li­chen Druck gesetzt und will “Rechtsklarheiten” schaf­fen. Bundesaußenminister Guido Westerwelle etwa will die „die Beschneidung als Ausdruck reli­giö­ser Vielfalt geschützt“ wis­sen, ein Argument, mit dem man künf­tig auch die Mädchenbeschneidung
legi­ti­mie­ren und lega­li­sie­ren müsste.

Kein Kind auf der Welt möchte Angst haben oder Schmerzen erlei­den. Es geht also ebenso um Kinder, die hier leben, wie um Kinder in den vom Islam gepräg­ten Ländern. Am Diskussionsthema Zirkumzision sehen wir, dass die Religionsführer und die Mächtigen der Politik zusam­men­ar­bei­ten; dabei soll­ten wir im säku­la­ren und frei­heit­lich demo­kra­ti­schen Staat Politik und Religion von­ein­an­der tren­nen. Die eine Seite argu­men­tiert mit Traditionsbewusstsein und reli­giö­ser Pflicht und bil­ligt einen Eingriff in die kör­per­li­che Unversehrtheit eines nicht ein­wil­li­gungs­fä­hi­gen Kindes.

Uns hin­ge­gen geht es um säkular-humanistische Werte im 21. Jahrhundert und um die all­ge­mei­nen Menschenrechte, die schließ­lich auch für Kinder gel­ten. Spät genug, am 15. Juli 2010, hat die Bundesrepublik Deutschland die UN-Kinderrechtskonvention ohne Vorbehalte akzep­tiert.

In die­sen Tagen pola­ri­siert die oft baga­tel­li­sierte Frage der Beschneidung von Jungen die deut­sche Gesellschaft. Während sich man­che hin­ter der Religionsfreiheit oder der Multikulturalität ver­ste­cken und die blu­tige Tradition ver­tei­di­gen oder ver­su­chen, den Gegner als Rassisten dar­zu­stel­len, beto­nen wir die Kinderrechte, die auch von reli­giö­sen Organisationen nicht ein­ge­schränkt wer­den dür­fen. Körperverletzung ist kein schüt­zens­wer­tes Ritual.

Einige von uns, der aus einem so genann­ten isla­mi­schen Land hier­her nach Europa gekom­men ist, hat Erinnerungen daran, wie kleine Kinder unter der Beschneidung gelit­ten haben. Das ist ein reli­giös begrün­de­ter Angriff auf den wehr­lo­sen Kinderkörper, der welt­weit Tag für Tag Opfer for­dert. Die Jungenbeschneidung ist kei­nes­falls risi­ko­los, son­dern kann schwere Komplikationen nach sich zie­hen, wie es im Kölner Fall gesche­hen ist.
Der Zentralrat der Ex-Muslime hat in sei­nen Reihen meh­rere erwach­sene Mitglieder, die die­sen Angriff als Kind erlebt haben und die bis jetzt von die­ser schlim­men Erinnerung nicht befreit sind.

Nach Artikel 3 (1) der UN-Kinderrechtskonvention „ist das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt, der vor­ran­gig zu berück­sich­ti­gen ist.“ Zudem ist zwar nach dem deut­schen Grundgesetz Artikel 6 (2) „Pflege und Erziehung der Kinder … das natür­li­che Recht der Eltern und die zuvör­derst ihnen oblie­gende Pflicht“, aber die­ses Recht der Eltern hat Grenzen, denn: „über ihre Betätigung wacht die staat­li­che Gemeinschaft.“

Wenn wir Beschneidungen gesetz­lich erlau­ben, ist das der Einstieg in das reli­giös begrün­dete Sonderrecht, in die Rechtsspaltung.

Das ist Stammeserziehung und kul­tu­rell vor­mo­dern. Im Sinne der Durchsetzung der nega­ti­ven Religionsfreiheit ist es wich­tig, dass dem Kind keine trau­ma­ti­sie­rende Verletzungserfahrung und blei­bende Körpermutilation auf­ge­zwun­gen wird, solange es nicht ein­wil­li­gungs­fä­hig ist, was wahr­schein­lich auf­grund des hohen Erwartungs- und Gruppendrucks auch bei einem 14-jährigen oder 16-jährigen Jungen noch nicht der Fall ist.

Zentralrat der Ex-Muslime
16.07.2012

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