Wie lange geht das noch gut? Bild pixabay
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Tatsächlich hängt es von der Art der Befristung ab, wie häufig Arbeitgeber Beschäftigten eine Anstellung auf Zeit anbieten kann. Eine Befristung mit einem Sachgrund ist theoretisch fast unendlich (!!) oft denkbar. Das kann zum Beispiel sein, dass er einen Arbeitnehmer nur für die Zeit einer Schwangerschaftsvertretung braucht oder für ein bestimmtes Projekt. Doch auch hier gibt es Obergrenzen, wenn ein Mitarbeiter über Jahre hintereinander befristete Arbeitsverträge bekommt. Das sind die sogenannten Kettenbefristungen. Befristungen ohne Sachgrund
Anders ist es mit Befristungen ohne Sachgrund. Da ist maximal eine Befristung für zwei Jahre zulässig, innerhalb dieser Zeit kann der Arbeitgeber den Arbeitsvertrag höchstens dreimal verlängern. So steht es im Teilzeit- und Befristungsgesetz. Eine solche Befristung ohne Grund ist aber nur dann wirksam, wenn zwischen Arbeitgeber und -nehmer noch nie zuvor irgendein Arbeitsvertrag bestanden hat. Die 8 Sachgründe für die Befristung von Arbeitsverhältnissen
Wenn der Arbeitgeber einen neuen Mitarbeiter nur befristet einstellen möchte, kann er das Arbeitsverhältnis auf maximal 2 Jahre ohne Sachgrund befristen. Die Voraussetzung für eine sachgrundlose Befristung: Die Befristung erfolgt maximal für die Dauer von 2 Jahren.
Nach diesen 2 Jahren ist nur noch eine Befristung mit Sachgrund möglich. 8 Sachgründe nennt der Gesetzgeber hierfür. Und diese 8 Gründe stellen wir Ihnen heute einmal ausführlicher vor:
1. Vorübergehender personeller Mehrbedarf
Der häufigste Grund für die Praxis ist der vorübergehende personelle Mehrbedarf. Eine Befristung des Arbeitsvertrags ist in den Augen des Gesetzgebers gerechtfertigt, wenn der Bedarf an der Arbeitsleistung des Mitarbeiters nur vorübergehend besteht.
Das gilt beispielsweise für Saisonarbeiten, größere Zusatzaufträge oder Projektarbeiten. Ein Mehrbedarf ist typisch für Saison- oder Kampagnenbetriebe, wie bei Erntearbeiten, Saisonarbeiten in Hotel- und Gaststättenbetrieben, Zuckerrübenverarbeitung, Arbeiten im Freibad, Arbeit in einer Skischule oder Weihnachtsgeschäft im Handel.
2. Befristung nach Ausbildung oder Studium
Ein weiterer sachlicher Befristungsgrund liegt vor, wenn die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt. Zusätzlich wird gefordert, dass die Befristung den Übergang des Mitarbeiters in eine Anschlussbeschäftigung erleichtern soll. Das heißt, dass die Befristung den Berufsstart erleichtern, insbesondere dem Absolventen Berufspraxis verschaffen, die Suche nach einem neuen Arbeitsplatz erleichtern und die sofortige Arbeitslosigkeit im Anschluss an die Berufsausbildung vermeiden soll.
3. Vertretung eines anderen Arbeitnehmers
Die Vertretung eines anderen Mitarbeiters ist ein weiterer, sehr wichtiger sachlicher Befristungsgrund. Dies betrifft die Fälle, in denen Sie einen befristeten Arbeitsvertrag abschließen, um einen Mitarbeiter zu ersetzen, der beispielsweise wegen Krankheit, Mutterschutz & Elternzeit, Urlaub, Wehr- oder Ersatzdiensten zeitlich befristet ausfällt.
4. Eigenart der Arbeitsleistung
Dieser Befristungsgrund spielt in der Praxis eine untergeordnete Rolle. Er betrifft vornehmlich Rundfunkmitarbeiter und Kulturschaffende. So ist z. B. die befristete Einstellung von Programm gestaltenden Mitarbeitern in Rundfunkanstalten, Mitarbeitern im kulturellen Sektor, Mitarbeitern in der Unterhaltungsbranche sowie Mitarbeitern im Bereich des Sports bereits seit Langem anerkannt.
5. Befristung zur Erprobung eines neuen Mitarbeiters
Die Erprobung von Mitarbeitern ist befristet bis zu einer Dauer von 6 Monaten zulässig. Wichtig ist dabei, dass der Erprobungszweck ausdrücklich zum Gegenstand des Arbeitsvertrags gemacht wird. Nach Ablauf der 6 Monate endet der Arbeitsvertrag automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
6. Gründe, die in der Person des Mitarbeiters liegen
Diese Form der Befristung ist z. B. auf ausdrücklichen Wunsch des Mitarbeiters möglich. Auch ein in der Person einer Kollegin oder eines Kollegen liegender Grund ist möglich. Aber auch, wenn der Arbeitgeber einen Mitarbeiter aus sozialen Gründen vorübergehend beschäftigt – nicht aber, wenn er einen schwerbehinderten Menschen mit Förderung der Agentur für Arbeit aus- oder weiterbildet.
7. Zeitlich begrenzte Haushaltsmittel
In der Privatwirtschaft eher selten ist dieser Befristungsgrund, wenn eine befristete Beschäftigung des Mitarbeiters vorliegt, die von vornherein festgelegt aus öffentlichen Mitteln finanziert wird. Die sachliche Befristung ist gerechtfertigt, wenn nur zeitlich begrenzte Haushaltsmittel vorhanden sind. Voraussetzung für die sachliche Rechtfertigung ist die befristete haushaltsrechtliche Ausweisung dieser Mittel und die dementsprechende Tätigkeit des Mitarbeiters (BAG, Az. 7 AZR 419/05).
8. Befristung aufgrund eines gerichtlichen Vergleichs
Anerkannt ist auch der sachliche Grund infolge eines gerichtlichen Vergleichs. Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts bedarf es für den Fall, dass die Befristung eines Arbeitsvertrags in einem gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleich vereinbart wurde, keines weiteren Grundes für die Befristung (BAG, Az. 2 AZR 402/83).
Quelle Arbeitsrecht.org
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Übrigens: Mitarbeiter haben keinen Anspruch darauf, frühzeitig zu erfahren, ob sie entfristet werden oder nicht. Viele wünschen sich das. Denn geht es beim alten Arbeitgeber nicht weiter, müssen sie sich eine neue Stelle suchen. Es bleibt deshalb nur, von sich aus auf den Arbeitgeber zuzugehen - oder beim Betriebsrat nachzufragen, ob dort ein Antrag auf Entfristung vorliegt. Muss das eigentlich alles so sein?Zeitarbeit in Braunschweig