Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor
Mit Wissen des BAMF machen jedes Jahr Zehntausende anerkannte, syrische Asylbewerber Urlaub in ihrem Heimatland, besuchen dort Verwandte und machen Werbung für einen Umzug nach Deutschland, weil man im deutschen Asylantenparadies nicht arbeiten muss und dort trotzdem auf Staatskosten genau so gut wie die Mitglieder der einheimischen High Society leben kann.
Anerkannte Asylanten dürfen zwar die ganze Welt bereisen, ausgenommen von ihrer Reisefreiheit ist jedoch das Heimatland, weil die deutschen Behörden ansonsten gegenüber den deutschen Steuerzahlern nicht mehr behaupten könnten, dass die Asylanten in ihrem Heimatland angeblich an Leib und Leben gefährdet seien und deshalb auf Kosten der deutschen Steuerzahler in Deutschland wie die Maden im Speck leben dürfen. Damit die deutschen Ausländerbehörden die Urlaubsreisen nicht offiziell zur Kenntnis nehmen müssen und dadurch gezwungen wären, ein Widerrufs Prüfungsverfahren hinsichtlich des Asylstatus einzuleiten, werden die Ämter von den Urlaubern nicht über den Heimaturlaub informiert.
Aufgrund der immer größeren Anzahl von syrischen Asylanten, die teilweise sogar mehrfach pro Jahr in ihr Heimatland fliegen, haben sich diverse Reiseveranstalter auf die Urlaubsreisen spezialisiert, in Berlin Kreuzberg können Syrer im Reisebüro „AL-Outom“ ihre Hin- und Rückflüge buchen, hier sind die kleinen „Umwege“ über die Türkei, oder den Libanon, sowie die dazu notwendigen Papiere bereits im Ticketpreis enthalten, bei „Al-Outom“ kosten Hin- und Rückflug inklusive der notwendigen Dokumente und des Bestechungsgeldes für die Beamten ca. 800,00 Euro. Im ersten Halbjahr 2019 hat das BAMF nach eigenen Angaben gegen 39.809 Syrer und gegen 22.299 anerkannte Asylanten aus anderen Ländern Widerrufs Prüfungsverfahren eingeleitet, die mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wie das „Hornberger Schiessen“ ausgehen werden, weil die Urlauber offiziell ja nicht in ihre Heimatländer geflogen sind, sondern als Reiseziel das Land angegeben haben, in dem ein kurzer „Zwischenstopp“ stattgefunden hat und da ein Flug nach Beirut ja nicht verboten ist und der Weiterflug nach Damaskus nicht auf dem Ticket steht können sich alle Urlauber sicher sein, dass die Widerrufs Prüfungsverfahren im Wüstensand verlaufen werden. In der BILD Zeitung können Sie ebenfalls nachlesen, wie die deutschen Steuerzahler von der Politik für dumm verkauft werden!!!