ZDF/WISO am 10.01.11: Peinlich niedriges Niveau

Zum Thema HartzIV hatte der Moderator, Michael Oboczinsky, einen “Experten” geladen, nämlich Prof. Sell (Professur für Volkswirtschaftslehre, Sozialpolitik und Sozialwissenschaften an der FH Koblenz), der an und für sich nur völlig abwegige Allgemeinplätze bestätigte, die der unkundige Moderator zuvor einleitend erwähnt hatte.

Da ging es natürlich einmal mehr um die Falschbehauptung, dass das BVerfG in seinem Urteil vom 09.02.2010

BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Absatz-Nr. (1 – 220)

ja die Höhe des Regelsatzes, also die Leistungen für das “physische Existenzminimum” nicht beanstandet hätte. Selbst für den juristischen Laien sollte einleuchtend sein, dass die als “grundgesetzwidrig” verworfenen “Regelsätze” bzw. deren Ermittlung kein Anhaltspunkt für die richtige Höhe sein kann! Das wäre ja geradezu abwegig: Als grundgesetzwidrig verworfene Regelsätze wären in ihrer Höhe richtig? Absurd.

In einem anderen Artikel hatte ich bereits vor wenigen Tagen auf die Verlogenheit der öffentlichen Berichterstattung hingewiesen; in die JOURNAILLE  mit den Lügen-Geschichten ist offenbar auch die ZDF-Sendung WISO einzuordnen.

Um es noch einmal klar zu sagen:

Das BVerfG war und ist nicht für die “richtige” Ermittlung der Regelsätze nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) zuständig. Es hat vielmehr zu prüfen, ob die “Regelsätze” willkürfrei, nachvollziehbar begründet und transparent durch den GESETZGEBER ermittelt wurden! Insoweit konnte sich das BVerfG gar nicht zu der HÖHE der bestehenden Regelsätze äußern, die alleine schon aufgrund der “nicht nachvollziehbaren” und sachfremden Ermittlung zu verwerfen waren! Das BVerfG wird und soll jedenfalls nicht anfangen, die Arbeit der Bundesregierung und des Statistischen Bundesamtes zu übernehmen! Für Leser mit “Führungserfahrung” wäre “mit einem Augenzwinkern” zu ergänzen, dass derjenige, der aufgabengemäß etwas kontrollieren/überwachen soll, sich nur im “absoluten Ausnahmefall” (Notfall) mit der Erarbeitung der Lösung selbst befasst. Da gilt schlicht: Es kann/darf nicht jemand kontrollieren/überwachen oder gar urteilen, der für die Erstellung einer Unterlage selbst maßgeblich beigetragen hat bzw. dafür verantwortlich ist. Ansonsten würde sich das “BVerfG” ja auch selbst kontrollieren!!! Das sollte doch eigentlich deutlich machen, wie idiotisch die Aussagen in dieser Sendung bezogen auf das BVerfG waren. Aber ähnliche Argumente hört man “euphemistisch” tagein und tagaus, um von der “eiskalten Politik der Ministerin von der Leyen” abzulenken. Nach dem Urteil aller maßgeblichen Fachleute ist die bisher  im Bundesrat gescheiterte Gesetzesvorlage der Regierungskoalition klar GRUNDGESETZWIDRIG!!! Die Regelsätze wurde willkürlich zu niedrig angesetzt, daran kann es keinen Zweifel geben.

Erst nach Anhörung der Fachleute und Sichtung der Gutachten könnte das BVerfG über die Angemessenheit und Willkürfreiheit, der Transparenz und der zutreffenden „statistischen Rechenmethodik“ erneut ein Urteil fällen. Aber das Gericht wird im Regelfall allenfalls auf die „falsche oder unzureichende Ermittlung“ hinweisen und eine erneute Berechnung verlangen, nie die HÖHE selbst festlegen, allenfalls die notwendigen Bestandteile grundsätzlich festlegen, wenn es um Detailfragen geht. Die JOURNAILLE, die immer noch mit der scheinbar nicht beanstandeten Regelsatzhöhe argumentiert, will offensichtlich die Bürger nur gegeneinander aufbringen.

Wer also behauptet, dass das BVerfG ja nicht die “Höhe” der Regelsätze beanstandet hätte, der will die Bürger täuschen oder schlicht Lügen verbreiten, von mangelnder Sachkompetenz ganz abgesehen. Aber wenn Moderatoren solche Themen in Sendungen anschneiden, dann sollte man ein Minimum an Kompetenz in der Vorbereitung erwarten dürfen.

Ich empfehle die Lektüre des Rechtsgutachtens von Prof. Dr. jur. Johannes Münder, Lehrstuhl für Sozialrecht und Zivilrecht an der TU Berlin. Das Gutachten überprüft insbesondere die Regelungen für die Ermittlung der Regelsätze. Herr Prof. Dr. jur. Johannes Münder hat erhebliche Mängel an der Gesetzesvorlage der UNION und der FDP festgestellt und sie im Einzelnen dargelegt. Mit seinen FESTSTELLUNGEN entspricht er weitgehend dem Urteil und den Analysen der meisten Sozialverbände, der Gewerkschaften, der Kirchen und den Rechtswissenschaftlern und der vielen Fachanwälte, die von der Materie etwas verstehen.

Das Urteil der überwiegenden Zahl der Fachleute ist eindeutig: Die Gesetzesvorlage ignoriert das Grundgesetz und die Rechtsfortschreibung des BVerfG in dem oben genannten Urteil in wesentlichen Punkten. Die Regelsätze wurden offensichtlich aus politischen Gründen durch UNION und FDP willkürlich zu niedrig angesetzt. Damit wird den Betroffenen ihr Recht auf ein “menschenwürdiges Existenzminimum” durch die Ideologie des neoliberalen Zeitgeistes verweigert. Auch deshalb hatte man der Opposition in den Ausschüssen und auch im Vermittlungsausschuss die vollständige und nachvollziehbaren Vorlage der Berechnungsunterlagen verweigert.

Die Einhaltung des GRUNDGESETZES schützt die Demokratie. Jede Missachtung des Rechtsstaates bzw. der Rechte der Bürger führt auf Sicht in die Despotie oder Diktatur. Wer verhindern will, dass die überwunden geglaubten 30er und 40er Jahre wieder Einzug halten, der muss das Grundgesetz verteidigen, um die Demokratie zu bewahren.

Keine Regierung, auch nicht die Bundesregierung, hat das Recht, das Grundgesetz zu missachten. Deshalb will ich noch einmal den 1. Leitsatz des Urteils des BVerfG vom 09.02.2010 wiedergeben:

Das Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG sichert jedem Hilfebedürftigen diejenigen materiellen Voraussetzungen zu, die für seine physische Existenz und für ein Mindestmaß an Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben unerlässlich sind.

Genau dieser Grundsatz wurde durch UNION und FDP grob missachtet; es wurden die zu gewährenden Regelsätze vielmehr vorsätzlich zu niedrig angesetzt!

Abschließend sei erwähnt, dass auch der Hinweis darauf, dass Arbeitnehmer über weniger Geld verfügen würden, als Bezieher von Leistungen nach SGB II/XII eine üble Irreführung darstellt!

Tatsache ist, dass im sog. “steuerlichen Grundfreibetrag” für jeden Arbeitnehmer (auch unter Berücksichtigung der Familie mit/ohne Kinder) das “Existenzminimum” steuerfrei gestellt werden soll. Wenn das nicht oder nicht mehr der Fall ist, dann wäre der Grundfreibetrag von der Politik anzupassen. Es gibt aber noch einen viel wesentlicheren Grund:

UNION und FDP haben millionenfach für prekäre Arbeitsverhältnisse gesorgt. UNION und FDP und Teile der SPD nennen das euphemistisch “Freizügigkeit” des Arbeitsmarktes! Dahinter verbirgt sich die “Niedriglohnpolitik”, die den Arbeitnehmern gezielt ihre Lebensleistung vorenthalten, sei es bei der Entlohnung oder der Rente mit 67 (=Rentenkürzung).

Wer die Demokratie schützen will, der muss sich gegen die Verlogenheit in Politik und JOURNAILLE wenden. Im Wahljahr 2011 werden die meisten Fernsehsender die Taugenichtse der UNION und der FDP stützen; WISO hat bereits, wie oben dargelegt, dazu beigetragen. Arbeitnehmer und Bezieher von Sozialleistungen sollen gegeneinander aufgebracht werden. Und die “politische Lüge” ist ein besonders geeignetes Mittel, um Wahlentscheidungen zu beeinflussen.

Wer die Demokratie schützen will, der wählt die Taugenichtse der UNION und der FDP aus der Regierungsverantwortung in den Ländern und in einigen Jahren in Berlin heraus.

Jede andere Regierungskoalition wäre ein Segen für Deutschland und Europa und die Zukunft der Kinder.

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