Zahlenangaben

Täuschen Sie nicht bei Zahlenangaben gleich welcher Art auf Ihren Angeboten.
Dies gilt sowohl bei Slogans wie “Über 1000 zufriedene Kunden können sich nicht irren!”, als auch Anpreisungen wie “Mehr als 1000 Artikel!”, sofern diese Behauptungen nicht der Wahrheit entsprechen.
Sollte ein Mitbewerber herausfinden, dass dem nicht so ist, und es in Wirklichkeit nur 999 Artikel sind, kann er Ihnen eine kostenpflichtige Abmahnung zusenden lassen.
Und glauben Sie mir – selbst wenn bei Ihnen nichts nummeriert ist, wird sich ein deutscher Denunziant die Mühe machen, genau nachzuzählen.

Aber auch gefälschte Counterstände, welche über den tatsächlichen Besucherstand hinwegtäuschen, sind eine Abmahnung wert. Hier ist es für die Gegenseite verständlicherweise schwierig bis unmöglich, dieses nachzuweisen.
Jedoch gab es bereits Fälle, in denen auf einer Website stand “Es sind 87 User online”, und diese Zahl durch ein JavaScript bei jedem Seitenrefresh geändert wurde. Hierfür gab es eine Abmahnung.
Hätte der Webmaster statt eines JavaScripts, welches im Quelltext für jeden einsichtig ist, eine serverseitige Programmiersprache verwendet, hätte er sich dieses wohl erspart.

Es lässt natürlich die Frage offen, inwiefern denn ein Mitbewerber durch diese Art der Täuschung geschädigt wird – wahrscheinlich gar nicht. Aber darauf kommt es bei Abmahnungen ja auch nicht an.


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