Bei einem Kauf eines Young- oder Oldtimers ist abzuraten, wenn ein Autohändler ihn im Auftrag anbietet.
Ebenfalls nicht vertrauenswürdig ist laut dem Bundesverband für Clubs klassischer Fahrzeuge (DEUVET) das so genannte Kurz-, Übersicht- oder Schnellgutachten eines Kfz-Sachverständigen, das über den technischen Zustands eines Autos ab einem Alter von 20 Jahren oder mehr, informieren soll.
Laut dem DEUVET-Vizepräsident Götz Knopp bedeutet der Vermittlungsauftrag an einen Autohändler, ein betagtes Fahrzeug zu verkaufen, und dass der Händler für dieses Geschäft seinen Namen nicht hergeben möchte.
Kauf-Interessenten sind gut beraten, wenn sie sich ausschließlich auf Young- oder Oldtimer konzentrierten, die ein Autohändler unter seinen Namen und damit auch auf sein Risiko hin anbietet. So kann man voraussetzen, dass der Verkäufer weiß, was er verkauft und wie es genau um diesen Wagen steht.
Knoop mahnt auch, „Kurzgutachten sind keine Vollgutachten, was oft vergessen wird.
Leute die gerne einen Young- oder Oldtimer kaufen möchten, sollten auf jeden Fall auf ein Vollgutachten bestehen. Denn unabhängig von modelltypischen Mängel hat jedes Auto seine eigene Geschichte, die den technischen Zustand prägen.
Das Vollgutachten sollte nicht älter als 2 Jahre sein.