Das 2005 zu Ehren von Johannes Paul II. im katholischen Pilgerort Brescia aufgestellte Kreuz erschlug dabei sogar einen frommen Christenmenschen.
Die Vorstandsetage des auf Wunder und Aberglauben spezialisierten Vatikan wollte sich zu diesem "himmlischen Fingerzeig" nicht öffentlich äußern. Die Kirche verwies ausdrücklich auf ihr Alleinvertretungsanspruch, den selbst der überirdische Firmeninhaber anzuerkennen habe.
Wie wir aus vatikannahen Kreisen erfahren konnten, sollen solche "göttlichen Zeichen" auch weiterhin keinen Einfluß auf die Vergöttlichung ehemaliger Amtsträger nehmen. An der Unfehlbarkeit von alten abergläubischen Männern in femininen Faschingskostümen dürfe es auch in Zukunft keine Zweifel geben.