Geht ja aber nicht anders, klagen Wulffs Anwälte. Schließlich gebe es da noch die anwaltliche Schweigepflicht, da dürfe man all die Antworten, die die Anwälte ja nur geben konnten, weil der Mandant sie ihnen gab, nicht einfach so weitergeben.
Man hört es. Und staunt doch noch einmal ob der verwegenen Frechheit, mit der hier argumentiert wird. Wie Udo Vetter ganz schlicht und zutreffend ausführt, ist diese Aussage natürlich richtig. "Aber sie ist nicht mal ansatzweise geeignet, die Nichtveröffentlichung der Fragen und Antworten zu begründen." Die Verschwiegenheitspflicht eines Anwaltsist eine Pflicht gegenüber dem Mandanten - so lange der nicht will, kann nichts veröffentlicht werden. Anders sieht es aus, wenn Wulff, wie im Fernsehen angekündigt, eine Veröffentlichung beabsichtigt: Dann steht keine Verschwiegenheitspflicht dem im Wege.
Trotzdem zieht das vorgeschobene Argument. Selbst die großen Qualitätsblätter schlucken die Pille klaglos, abgesehen von einem sauren Gesicht. Dann eben nicht!
Wulff, dem seine Kritiker zwischendurch jegliches politisches Gespür abgesprochen hatten, wird Recht behalten. Noch ein paar Rückzugsgefechte, noch ein, zwei Schuhdemos vor dem Schloss Bellevue, dann ist das Stahlgewitter ausgestanden. "In einem Jahr ist das alles vergessen", hofft Wulff einem Bericht der BamS zufolge. Was an Hohn und Spott vorrätig war, ist ausgegossen, was an medialer Aufwallung verfügbar war, verbraucht.
Christian Wulff hat so auf seine Weise neue Maßstäbe gesetzt und Geschichte geschrieben: Ihm verdankt das Land den Beweis, dass weder Halbwahrheiten noch Rechtsunkenntnis, weder gebrochene Transparenzversprechen noch der Versuch, die Meinungsfreiheit einzuschränken, einen Mann stoppen können, der angetreten ist, auch um den Preis des eigenen Rufs und der eigenen Ehre durchzuhalten.