Wulff-Wochen bei PPQ: Blitzmädel ohne Prozess

Wulff-Wochen bei PPQ: Blitzmädel ohne ProzessDas Ziel ist erreicht, das Unternehmen kann gestoppt werden. Am Abend vor dem Beginn eines von Bundespräsident Christian Wulff angestoßenen Prozesses wegen „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ durch ein bei Facebook veröffentlichtes Foto (vom Bundesblogampelamt genehmigte Version oben) vor dem Staatsschutzsenat des Dresdener Landgerichtes hat der erste Mann im Staate die mündliche Verhandlung absagen lassen. Wulff nahm nach Angaben des Dresdner Landgerichtes seine für die Strafverfolgung erforderliche Ermächtigung zurück. Daraufhin habe der Vorsitzende der zuständigen Staatsschutzkammer den angesetzten Verhandlungstermin aufgehoben.
Wulff schlägt so zwei oder drei Fliegen mit einer Absage. Erstens entgeht er damit einer höchstwahrscheinlichen Blamage vor Gericht: Weder hatte die anklagende Staatsanwaltschaft in zwölf Monaten Ermittlung herausbekommen können, ob das von einem Mann aus dem ostsächsischen Zittau bei Facebook verbreitete Foto, das Präsidentengattin Bettina mit einem wie zum Hitlergruß ausgestreckten Arm zeigt, echt oder manipuliert war. Noch war klar geworden, worin die rechtsradikale Beleidigung durch Anmerkungen wie Bettina Wulff fehle eigentlich nur noch ein „Schiffchen auf dem Kopf“ und sie sehe aus wie ein „Blitzmädel im Afrika-Einsatz“ bestehen sollte.
Die von Frau Wulff gezeigte Armbewegung hatte die Staatsanwaltschaft in Berlin bereits Monate vor der Anklageerhebung in Dresden als „soziale Geste“ gewertet, die keinerlei rechtsradikalen Gehalt habe. Die Begriffe „Schiffchen auf dem Kopf“ und „Blitzmädel“ finden sich nicht im Verzeichnis der verfassungsfeindlichen Formulierungen. Zudem: Welche „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“, der Schutz vor Beleidigungen als Verfassungsorgan genießt, kann vorliegen, wenn jemand seine Frau beleidigt – die eindeutig kein Verfassungsorgan ist und damit auch keinen besonderen Schutz vor Meinungsäußerungen anderer genießt.
Fragen, die nun offen bleiben müssen. Dennoch hatten alle deutschen Zeitungshäuser das inkriminierte Foto umgehend nach Bekanntwerden der Klage des Präsidenten aus ihren Online-Angeboten entfernt: Das deutsche Internet ist, von zwei, drei Ausnahmen abgesehen, inzwischen restlos durchgewischt. Nirgendwo macht Bettina Wulff mehr eine „soziale Geste“.
So gesehen musste ein Prozess unbedingt vermieden werden, der nur die Rechtmäßigkeit der Veröffentlichung des Fotos hätte zum Ergebnis haben können. Das Bundespräsidialamt hat deshalb die Strafverfolgung gestoppt. Es liege nun „ doch kein rechtsextremer Hintergrund vor“ hieß es. Das habe eine „Analyse der Anklageschrift“ (Zitat), die ja eigentlich genau diesen rechtsextremen Hintergrund anzuklagen geschrieben worden war, nebst einer Entschuldigung des von einer fünfjährigen Haftstrafe bedrohten Angeklagten ergeben.
Das Ziel war ja auch erreicht. Das Unternehmen, das weit tiefer in die Meinungsfreiheit eingriff als der Anruf des Bundespräsidenten beim Chef von Bild, Welt, Springer und der Springer-Witwe, konnte getrost gestoppt werden. Allen, die vielleicht noch vorhatten, echte Bilder von Christian und Bettina Wulff unter Mitgabe eigener Anmerkungen zu veröffentlichen, ist mitgeteilt, dass das nicht ohne Risiko ist – völlig unabhängig davon, ob die Bilder echt, gefälscht, verfremdet und ob die Anmerkungen strafbar, verfassungsfeindlich oder ganz und gar zulässige Meinungsäußerungen sind. Seid vorsichtig, heißt die übermittelte Botschaft. Ich krieg euch vielleicht nicht, aber ich kann euch mehr Ärger machen, als ihr ertragen könnt.
Hintergrund: Ehrenschutz für den Ersten


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