Dass die Rechtsbrüche des Bundespräsidenten vielfältiger sind, als an und für sich anfangs angenommen, erweist sich jetzt nach einem Bericht von SPON:
Die “landeseigene” baden-württembergische BW Bank in Stuttgart gewährte ihm einen “Billigstkredit”, der ihm nach Berechnungen von Experten Vorteile von rund 154.000 Euro einbrachte. Da würde sich so mancher “Mittelständler” freuen, wenn er ähnliche Kredite von einer LANDESBANK bekommen könnte.
SPON schreibt dazu hier folgendes:
Udo Reifner vom Institut für Finanzdienstleistungen (Iff) sieht Wulff mit dem Darlehen klar im Vorteil und sagt: „Das ist ein Geschenk der BW-Bank.“ …
Laut Berechnungen des Iff könnte der Bundespräsident gegenüber einem üblichen Darlehen mehr als 154.000 Euro gespart haben.
Und weiter heißt es:
Iff-Experte Reifner kritisiert das hohe Darlehen der BW-Bank und sagt: „Es hätte laut den Kriterien des Bankaufsichtsrechts nicht gewährt werden dürfen.“
Um es noch einmal deutlich hervorzuheben:
Das Darlehen der BW-Bank hätte nach BANKAUFSICHTSRECHT nicht gewährt werden dürfen!!!
Dass die UNION jetzt landauf landab fordert, die unübersehbaren Rechtsbrüche zu ignorieren, ist ein SKANDAL!!!
Aber der Bundespräsident befindet sich ja in “guter Gesellschaft” mit der Rechtsbrecherin von der Leyen (CDU), die Millionen von Bedürftigen das angemessene Existenzminimum seit dem 01.01.2011 rechtswidrig vorenthält. Das Existenzminimum wurde vorsätzlich und wissentlich falsch berechnet und durch das Parlament gebracht. Insbesondere die Regierungsfraktionen sollten nach und nach an die “Üblichkeit” von Rechtsbrüchen gewöhnt werden. Insbesondere das geltende Grundgesetz bzw. die Rechtsfortschreibung des BVerfG soll auch weiterhin ignoriert werden, auch bei der beabsichtigten Durchsetzung des “EU-Einheitsstaates” im Zuge der “EU(RO)-Rettungspakete” (ESM, EFSF).
Und zu erinnern ist auch an die sog. “Sachsensumpf”-Affäre, in die der damalige Innenminister Karl Ernst Thomas de Maizière (CDU), jetzt Verteidigungsminister bei Angela Merkel, verwickelt war. Bei YouTube kann man sich hier einen Eindruck über die Vorgänge verschaffen, die trefflich vertuscht wurden.
Prof. von Arnim hatte in einem WDR5-Interview auf die klaren Rechtsbrüche des Bundespräsidenten bereits vor einigen Tagen hingewiesen.
Dass jetzt die “Staatsanwaltschaft” in Hannover die “vorliegenden Strafanzeigen” zu den Akten legt, hat ein besonderes Geschmäckle.
Auch dort gab es in 2000 eine Justizaffäre, bei der es um Strafvereitelung im Amt, Rechtsbeugung, Täuschung und Beihilfe zur Zuhälterei, Verrat von Dienstgeheimnissen, Vollstreckungsvereitelung, Verfolgungsvereitelung und Beihilfe zum Verstoß gegen das Ausländergesetz ging.
Der damals in die Affäre verwickelte Staatsanwalt wurde sogar befördert und der damalige Regierungschef in Niedersachsen, Christian Wulff, hatte keine Probleme damit.
Einige unappetitliche Details kann man hier und hier nachlesen.
Es wäre interessant zu wissen, ob der so geschonte Staatsdiener, der wenig später sogar zum Oberstaatsanwalt befördert wurde, zuständig dann für Wirtschaftskriminalität, mit den Anzeigen gegen Wulff befasst war?!
Aber bereits bei der Nominierung zum höchsten Staatsamt interessierten solche vertuschten (?) Affären mit höchst kriminellen Hintergründen Angela Merkel (CDU) nicht. Auch bei dem Plagiator zu Guttenberg (mehr als 10.000 Zeilen Plagiate in seiner “Doktorarbeit”) interessierten solche kriminellen Handlungen (geistiger Diebstahl) nicht, weil sie ja keinen “Wissenschaftler” eingestellt hätte, so jedenfalls die Kanzlerin in einer mündlichen Stellungnahme vor Journalisten!
Vor diesem Hintergrund kann davon gesprochen werden, dass auch die “Wulff-Vorteilsnahmen und klaren Rechtsbrüche” fortlaufender Bestandteil einer Reihe von Rechtsbrüchen aus dem UNIONS-Umfeld sind.
Aus dieser Sicht haben wir längst eine Staatsaffäre, weil seitens der UNION und der FDP bei ihrer Regierungsarbeit Recht und Gesetz systematisch gebrochen wird, vor allem auch mit Blick auf die beabsichtigte Durchsetzung des “EU-Einheitsstaates” über die “eilige” Durchsetzung der EU(RO)-Rettungspakete (ESM).
Das “Festhalten” an dem in Wirklichkeit bereits gescheiterten Bundespräsidenten soll bewirken, dass er seine unüberhörbar geäußerten Bedenken gegen “ESM” usw. aufgibt bzw. einstellt und das BVerfG nicht weiter unterstützt!
Nichts in der Politik passiert ohne Grund! Auch nicht das Festhalten an einem Bundespräsidenten, der in seiner Amtszeit als Ministerpräsident von Niedersachsen unübersehbar Rechtsvorschriften gebrochen hatte, das Parlament getäuscht hatte und sich von einer Staatsbank Vorteile von mehr als 100.000 Euro gewähren ließ, die nur als UNTREUE gegenüber dem STEUERZAHLER gewertet werden können und gegen bestehendes Bankenrecht verstoßen.
Jetzt hoffen Merkel & Co., dass der despotische EU-Einheitsstaat ohne Widerstand des Bundespräsidenten durchgesetzt werden kann und das BVerfG eine nicht unwesentliche Stütze verliert!