Die Absicht ist gegeben, die Umsetzung ist erfolgt. Durch den anonymen Scheck konnte Wullfs Hausbank offenbar nicht nachvollziehen, wer der Aussteller des Schecks war und welchen Zahlungsgrund er hatte. Der Bank war so weder die vom GwG geforderte Identifikation beider Transaktionsteilnehmer und schon gar nicht die Überprüfung ihrer Identität möglich. Dazu aber wäre die Bank verpflichtet gewesen, wenn eine "außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung" anffalklende Transaktion ein Volumen von 15.000 Euro übersteigt. Wulff selbst hatte im niedersächsischen Landtag angegeben, dass zwischen ihm und Geerkens sowie den Firmen des Wahlschweizers keine Geschäftsbeziehungen bestehen, also vorab schon eingeräumt, dass seine Bank seine anonyme Einzahlung nach Paragraph 4 des GwG hätte an die zentralstelle für Verdachtsanzeigen beim BKA melden müssen. Dass sie es unterließ, bringt ihr jetzt wahrscheinlich ein Bußgeld ein - 100.000 oder 50.000 Euro setzt das Gesetz fest. Für Wulff aber wird es womöglich noch teurer.
Die Absicht ist gegeben, die Umsetzung ist erfolgt. Durch den anonymen Scheck konnte Wullfs Hausbank offenbar nicht nachvollziehen, wer der Aussteller des Schecks war und welchen Zahlungsgrund er hatte. Der Bank war so weder die vom GwG geforderte Identifikation beider Transaktionsteilnehmer und schon gar nicht die Überprüfung ihrer Identität möglich. Dazu aber wäre die Bank verpflichtet gewesen, wenn eine "außerhalb einer bestehenden Geschäftsbeziehung" anffalklende Transaktion ein Volumen von 15.000 Euro übersteigt. Wulff selbst hatte im niedersächsischen Landtag angegeben, dass zwischen ihm und Geerkens sowie den Firmen des Wahlschweizers keine Geschäftsbeziehungen bestehen, also vorab schon eingeräumt, dass seine Bank seine anonyme Einzahlung nach Paragraph 4 des GwG hätte an die zentralstelle für Verdachtsanzeigen beim BKA melden müssen. Dass sie es unterließ, bringt ihr jetzt wahrscheinlich ein Bußgeld ein - 100.000 oder 50.000 Euro setzt das Gesetz fest. Für Wulff aber wird es womöglich noch teurer.