Wulff: Unehrenhafte Entlassung aus ganz anderen Gründen

An und für sich war bereits das Wegbleiben der Alt-Bundespräsidenten eine Frage der Ehre. Fraglich ist, ob seine Rechtsberater Wulff nahelegten, aus rechtlichen Gründen nicht auf die “offizielle” (politische) Verabschiedung zu verzichten. Alleine die demonstrierenden, lautstarken Bürger, im Wesentlichen aus der “Mittelschicht”, repräsentierten ein Stück Wahrhaftigkeit, als sie das unwürdige Schauspiel mit ihren Tröten und “Schande-Rufen” begleiteten.

Wie zu erwarten war, filterten die ARD-Medien die lautstarke Begleitung der Bürger außerhalb der Militärkapelle weitgehend heraus. Die ARD-Sender offenbarten dabei ein Stück regierungsnahe Medienpolitik; sie verstehen sich als das Korrektiv für das Volk; sie geben vor, was der “Durchschnittsbürger” denken und wählen soll. Und wenn das zuweilen nicht so ganz klappt (FDP-Zuspruch), dann wird mit “Dauer-Präsenz” (FDP-Politiker in den Talk-Shows) und “Ausgrenzung” (Partei Die Linke) gegengesteuert. Jedenfalls so lange, bis die Berieselung Effekte zeigt und das gewünschte Meinungsbild für die bevorstehende Wahl wieder hergestellt ist.

Der ehemalige Pfarrer und Intimus des ehrenhaften “Bimbes-Kohl”, Peter Hintze (CDU), der Generalsekretär mit den “roten Socken”, beschimpfte nach der Verabschiedung erwartungsgemäß die demonstrierenden Bürger. Keck empfahl er, dem Ex-Bundespräsidenten Wulff in einigen Jahren ein anderes “Ehrenamt” im “internationalen Bereich” anzudienen. Damit stellte er sich demonstrativ neben die Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU), die sogar auf dem Höhepunkt der “Plagiats-/Betrugs-Affäre” des ehemaligen Verteidigungsministers zu Guttenberg (CSU) bereits verkündete, dass sie ja nicht einen “Wissenschaftler” eingestellt habe. Eine Zumutung für jeden Bürger, für den die RECHTSORDNUNG und ethische Grundsätze noch eine Bedeutung haben.

An dieser Stelle ist darauf hinzuweisen, dass eine DEMOKRATIE ohne verlässliche und durchgreifende RECHTSORDNUNG nichts wert ist!

Dass große Teile der Eliten in der UNION und der FDP da ganz anders denken, kann man wie folgt skizzieren:

Graf Lambsdorff (FDP) wurde im Rahmen der “Flick-Affäre” angeklagt und setzte danach als “Vorbestrafter” seine politische Karriere fort.

Ex-Bundesverteidigungsminister Jung (CDU) trat anlässlich der “jüdischen Erbschaften” (in Wirklichkeit “Schwarze Kassen” der CDU) vom Fraktionsvorsitz in Hessen unter Ministerpräsident Roland Koch (CDU) zurück und musste später seine “Belohnung” aus den bekannten Gründen aufgeben.

Alt-Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU), der Mann mit dem “Ehrenwort”, das er über seinen Amtseid als Bundeskanzler stellte, musste als “Ehrenvorsitzender” der CDU weichen, aber nur, weil der Mann mit den Geldkoffern – oder war es nur ein Geldkoffer ? –, der derzeitige Bundesfinanzminister Schäuble (CDU), dies wohl aus persönlichen Gründen durchsetzte.

Der amtierende Bundesverteidigungsminister de Maizière (CDU) spielte nach Meinung von Beobachtern eine unrühmliche Rolle bei der Verfolgung von Kinderschändern (Stichwort: “Sachsensumpf”); in die Fahndung gerieten auch Mitarbeiter der Staatsanwaltschaft und auch Polizeibehörden. Der Fall ist bis heute nicht abgeschlossen; beinahe schon erwartungsgemäß verschwanden AKTEN in den Behörden.

Ex-Bundesverteidigungsminister zu Guttenberg (CSU) wurde bereits oben erwähnt. Hilfreiche, ausgemachte seriöse Charaktere, wie der Chefredakteur di Lorenzo (Die Zeit) wollten den staatsanwaltlich geschonten / geschützten Plagiator schon nach kurzer Zeit wieder rehabilitieren. Als das nicht reichte, wurde er wohlfeil in der EU angedient, ausgerechnet als “Datenschützer”. Wahrscheinlich träumen “Springer” und “Bertelsmann” heute noch davon, den Dieb geistigen Eigentums noch irgendwann als Kanzlerkandidat präsentieren zu können. In Deutschland ist inzwischen alles möglich.

Weitere “Möchtegern-Wissenschaftler” wie Silvana Koch-Mehrin (FDP, EU-Abgeordnete) und Jorgo Schatzimarkakis (FDP, EU-Abgeordneter) mussten ebenfalls ihren Doktortitel zurückgeben.

Bundesarbeitsministerin von der Leyen (CDU) hat bewusst und vorsätzlich den Regelbedarf nach SGB II (HartzIV) zu niedrig berechnen lassen. Damit hat sie Millionen von Betroffenen unter das unabdingbar zu gewährende “Existenzminimum” gedrückt und die Rechtsfortschreibung des BVerfG (BVerfG, 1 BvL 1/09 vom 9.2.2010, Absatz-Nr. (1 – 220)) bzw. das Grundgesetz missachtet. Wer Zweifel daran hat, der kann die eindeutigen Hinweise des Landessozialgerichtes NRW hier nachlesen (mit weiteren Links zu den Gutachten; unter Anderem von Prof. Dr. jur. Münder). Die Ministerin setzt darauf, dass sich die Betroffenen in einem jahrelang währenden “Instanzenweg” erst durchsetzen können; inzwischen kann man mit dieser "Rechtsbeugung” viel Geld sparen. Zu erwähnen ist, dass sämtliche Alt-Parteien die “Rechtsbeugung” zuließen (Bundestag, Bundesrat) und sogar eine schnelle Befassung des BVerfG über eine “Sprungrevision” verhinderten.

Die Liste der “bundesrepublikanischen Usancen” und die Nennung weiterer herausragender “Persönlichkeiten” bzw. der (unethischen) Verantwortlichen ließe sich noch beliebig erweitern.

Sie wurde angedeutet um darauf hinzuweisen, dass WULFF eigentlich nur den neoliberalen Zeitgeist, der mit der “geistig-moralischen Wende” des “Bimbes-Kohl” einsetzte, beinahe perfekt verkörperte. Störend war nur, dass, aus welchen Gründen auch immer, ein paar Zeitschriften und Zeitungen etwas tiefer recherchierten und die WAHRHEIT veröffentlichten.

Angesichts der Finanzkrise, der sich ausbreitenden Armut in der Bevölkerung, insbesondere auch der Kinderarmut, passten die Vorteilsnahmen des Ex-Bundespräsidenten nicht so ganz ins BILD.

Ob ihn auch die Bundeskanzlerin endlich loswerden wollte, um den EU-Einheitsstaat über die EU(RO)-Rettungspakete, aktuell die noch zu verabschiedenden ESM-Regelungen, durchzusetzen, hat m.E. eine große Wahrscheinlichkeit.

WULFF war und ist ein ausgesprochener Gegner dieser EU-Politik, die über den EU-Einheitsstaat in eine Diktatur münden könnte. Dass die EU bereits als “despotisch” einzuordnen ist, hatte bereits Prof. Dr. iur. Karl Albrecht Schachtneider, ehemals Lehrstuhl für Öffentliches Recht an der Universität Erlangen-Nürnberg, hinreichend nachgewiesen. Sogar Alt-Bundespräsident Prof. Dr. jur. Dr. h.c. Roman Herzog, der ehemalige Präsident des Bundesverfassungsgerichtes, nannte die EU undemokratisch; aus dem Mund eines stets behutsam formulierenden Juristen war das eine an Klarheit nicht zu überbietende Bewertung/Einordnung.

WULFF musste auch deshalb weichen, weil er die Begleitgesetze zu den ESM-Verträgen wahrscheinlich nicht unterschrieben hätte, ohne zuvor eine dezidierte Überprüfung durch das BVerfG einzuleiten. Er wollte die Reste der Demokratie in Deutschland schützen und verteidigen. Noch vor wenigen Monaten hatte er die EU-Politik der Bundeskanzlerin massiv in einer Rede vor Nobelpreisträgern der Ökonomie angegriffen und scharf kritisiert; das war der Anfang vom Ende seiner Amtszeit. Danach setzte die Medienverfolgung der JOURNAILLE und der ELITEN in der Gesellschaft ein, die mit der Bundeskanzlerin den EU-Einheitsstaat mit aller Gewalt und ohne vorherige Demokratisierung der EU durchsetzen wollen. Mit seinen “Vorteilsnahmen” hatte er viele Angriffsflächen geboten.



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