Wulff muss Bundesbank und BW-Bank vom Bankgeheimnis befreien

Von Frontmotor
Bei der Aufklärung von Sachverhalten, beim Nachsinnen über "Fälle", beim Knacken von Nüssen achten wir meist darauf, kritisch genug zu sein und keiner Unlogik zu unterliegen. Doch häufig machen wir die Fehler nicht beim Denken, nicht bei der Auswertung oder unseren Schlüssen aus dem was wir wissen. Die häufigsten Fehler machen wir beim Treffen unserer Annahmen von denen wir alles weitere Ableiten. Dann biegen wir an der ersten Kreuzung schon falsch ab.
Beim Fall Wulff sind unsere Annahmen folgende:
1. Dass Frau (oder Herr) Geerkens Wulff Geld gegeben haben.
2. Dass dieses Geld ein Kredit war, zu erkennen daran, dass er dieses Geld an Geerkens zurückgezahlt hat.
3. Dass Wulff zur BW-Bank ging, weil er einen Kredit brauchte.
Die Annahme 1. kann nur die Bundesbank veri- oder falsifizieren, weil es sich um einen anonymen Barscheck handelte. Dieser ließ Wulff gegenüber dem Hausverkäufer so auftreten, als brauche er keinen Kredit, um das Haus zu bezahlen.
Die Annahme 2. kann nur die BW-Bank veri- oder falsifizieren, weil Wulff -nach Darstellung seiner Anwälte, den angenommenen Kredit auf ein BW-Bank Konto von Geerkens zurückgezahlt haben soll.
Die Annahme 3. treffen wir mehr oder weniger unwillkürlich, weil wir den Kaufbetrag in Zusammenhang bringen mit Wulffs vermuteten Vermögensverhältnissen (kein Großerbe, Einkommen als Ministerpräsident).
Wir können die Sache also nur aufklären, wenn Wulff sowohl die Bundesbank als auch die BW-Bank zumindest in diesen Fragen vom Bankgeheimnis befreit. Wulff hatte im Fernsehinterview und seinem Statement vor Weihnachten behauptet, dass er das getan habe. Dann müsste ja jetzt nur noch jemand die richtigen Fragen stellen..