Wulff-Freispruch: Medien waschen sich in Unschuld

An und für sich waren die Medien schon seit Tagen auf den Freispruch des Bundespräsidenten a.D. Christian Wulff eingestellt. Anne Will, aber auch bei PHOENIX wurden Diskussionsrunden zelebriert, die “einhellig” Wulff die Schuld an dem Desaster zuwiesen, weil er die Hatz nicht richtig managen konnte.

Beide Sendungen hatten dafür gesorgt, dass berufener juristischer Sachverstand die Justiz so weitgehend wie möglich in Schutz nahm, obwohl dem aufmerksamen Beobachter nicht entgangen sein konnte, dass die Staatsanwaltschaft anscheinend nur von der vereinigten Boulevard-Presse abgeschrieben hatte. PHOENIX hatte sogar Prof. em. Dr. Dr. h.c. Ulrich Battis (Staatsrechtler, ehemals Lehrstuhl für Staats- und Verwaltungsrecht an der Humboldt-Universität zu Berlin) eingeladen, um nötigenfalls den kritisch und fern von Skandalisierung eingestellten Journalisten, Hans Leyendecker (SZ) in Schach zu halten. Anne Will verließ sich auf den Vorsitzenden des Niedersächsischen Richterbundes, Andreas Kreutzer, der dem Anwalt für Medienrecht, Christian Scherz, und Diether Dehm (Die Linke) als Freund von Christian Wulff entgegengestellt wurde.

Der Staatsrechtler Prof. Battis räumte allerdings ein, dass der Vorsitzende Richter das Verfahren besser nicht eröffnet hätte, weil der “Restvorwurf” bzw. die Beweislage dazu an und für sich nicht existent war.

Da blieb zum Schutz der Medien nur herauszuarbeiten, dass die Journalisten ja “nur” Fragen gestellt hätten und ihrer Aufgabenstellung der Aufklärung und Information der Bevölkerung nachgekommen wären. Bemerkenswert war allenfalls die Feststellung von Prof. Norbert Bolz (Medienwissenschaftler TU Berlin) bei PHOENIX, dass inzwischen beinahe alle Medien das “Geschäftsmodell” (sinngemäß) der “Skandalisierung” entdeckt hätten; Hans Leyendecker wurde in der Runde belächelt, weil er als Journalist sich nicht in der Aufgabenstellung sah, Skandalisierung zu betreiben.

Nervös wurde Anne Will, als Diether Dehm (Die Linke) den Verdacht äußerte, dass Christian Wulff aufgrund seiner äußerst kritischen Haltung zur “Bankenrettungspolitik” der Bundeskanzlerin weichen musste; sogleich unterbrach Anne Will die vermeintliche “Verschwörungstheorie”. Allerdings blieb Diether Dehm standhaft und erinnerte an die Reden des Bundespräsidenten, auch vor Bankenvertretern.

Pikant war, dass Anne Will offensichtlich mit ihrer raschen “Unterbrechungsstrategie” auf den Vorwurf der gezielten Kampagne deutlich machte, dass sie auf den Vorwurf vorbereitet war (wurde?). Es gelang ihr allerdings nicht, Diether Dehm vollständig zu stoppen.

Frau/Mann darf aufgrund der äußerst kritischen Haltung des damals amtierenden Bundespräsidenten ausgehen, dass Christian Wulff vor Unterzeichnung der bis heute noch nicht abschließend ausgeurteilten Gesetzesvorlagen zur “Bankenrettung” das Bundesverfassungsgericht um “rechtliche Stellungnahme” gebeten hätte. Es gehört zu den Rechten der Amtsausübung des Bundespräsidenten, solche Stellungnahmen vorab einzuholen. Möglicherweise hätte sich eine andere, mutigere Entwicklung ergeben, so dass das BVerfG erst gar nicht auf die Idee gekommen wäre, den Europäischen Gerichtshof anzurufen, wie vor wenigen Wochen geschehen.

Es bleibt abzuwarten, ob das BVerfG die Tatsache würdigt, dass die EU sich – weitgehend unbemerkt – nachMaastricht” eine “eigene Rechtspersönlichkeit” gegeben hat, der “Theorie” des EU-Einheitsstaates folgend, während das BVerfG im Urteil zum “Lissabon-Vertrag” noch immer von einem losen Staatenverbund ausging, basierend auf Verträgen, die zwischen Nationalstaaten geschlossen werden.

Frau/Mann sollte die “Zusammenhänge” selbst bewerten, wenn es um die Teilnahme an der bevorstehenden EU-Wahl geht. Tatsache ist, dass die EU derzeit als klar undemokratisch einzustufen ist, weil es an der “Gewaltenteilung” mangelt. Das EU-Parlament ist geradezu “machtlos”; es kann noch nicht einmal Gesetzesvorlagen einbringen, weil Exekutive und Legislative durch EU-Kommissare und EU-Rat ausgeübt werden. Es kommt deshalb darauf an, ob das GRUNDGESETZ mit seinen EWIGKEITSVORSCHRIFTEN (z.B. Haushaltsrecht und Recht auf Einsatz der Bundeswehr = Parlamentsrechte in Vertretung der Bürger) erhalten bleibt!

Das ist keine Selbstverständlichkeit. Derzeit arbeiten SPD-Abgesandte (z.B. der ehemalige Bundestagsabgeordnete und verteidigungs-politische Spreche Rainer Arnold) und der ehemalige Verteidigungsminister Franz Josef Jung (CDU) in einer Arbeitsgruppe daran, der EU Militäreinsätze mit Mitwirkung der Bundeswehr zu ermöglichen, ohne dass der Bundestag wie bisher darüber beschließen muss. Mit anderen Worten: Die Bundesregierung will einmal mehr das Grundgesetz bzw. eine der “Ewigkeitsvorschriften” umgehen. Festzuhalten ist, dass die sog. “Ewigkeitsvorschriften” selbst durch eine 100 %ige Abstimmungsmehrheit im Bundestag nicht beseitigt werden können. Wer das Recht “Parlamentsarmee” abschaffen will, der muss zuvor eine neue Verfassung dem Souverän zur Abstimmung vorlegen. Aber das fürchten die Alt-Parteien wie der Teufel den Beelzebub. Da soll der Wähler besser nicht über Demokratie nachdenken; er soll besser den ARD-Mainstream-Berieselungen folgen.

Bemerkenswert ist, dass sich die Alt-Parteien bezogen auf das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland (völkerrechtlich im Sinne einer Verwaltungsvorschrift für besetzte Gebiete) bis heute geweigert hatten, eine “legitimierende” Abstimmung durch das Volk (Souverän) herbeizuführen. Das lässt ahnen, dass die Alt-Parteien die Demokratie so weitgehend wie möglich abschaffen wollen, um den EU-Einheitsstaat ohne Legitimation durch die EU-Bürger zu vollenden.

Es bleibt dabei. Wer die Demokratie verteidigen will, in Deutschland und in Europa, der sollte den Einsatz seiner Wahlstimme sorgfältig durchdenken. Die bevorstehende EU-Wahl könnte die letzte Gelegenheit sein.

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