WEr ein Haus bauen oder kaufen möchte, wird (wahrscheinlich) nicht an einer Grundschuld vorbei kommen. Die Grundschuld wird bei einem Keditantrag mit der Bank vereinbart, heißt bei einem Kredit in der Höhe von 100.000€ beträgt meine Grundschuld bei der Bank 100.000€.
Nun gibt es im Kreditvertrag bei einer gewinnorientierten Bank (wahrscheinlich) eine "abstrakte Grundschuld", diese wird von unwissenden Kredit-Antragsstellern oft mit unterschrieben. Die abstrakte Grundschuld erlaubt der Bank, bei Insolvenz der Antragstellers, das Privateigentum einzuziehen.
Das ist nicht unbedingt etwas erschreckendes oder unbekanntest, doch seit Hedgefonds nicht mehr verboten sind, gibt es eine Gesetzteslücke, die den Antragssteller ins Hintertreffen bringen kann. Und zwar kann ein Hedgefond die "Schulden" aufkaufen und noch einmal gegen sie gültig machen. Wer ein Dahrlehnen von 100.000€ aufgenommen hat, und davon 70.000€ abgezahlt hat, kann, trotz Sicherungsvertrag, zu einer Zahlung von 130.000€ aufgefordert werden.
Hier noch 1 Video zur Erklärung: