Dass eine zentrale Kundgebung gegen die Körperverletzung und für die Selbstbestimmung von Kindern bitter nötig ist, zeigt das am 12. Dezember letzten Jahres im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Legitimierung der Vorhautbeschneidung bei Jungen. In dem Paragraphen “Beschneidung des männlichen Kindes” (§ 1631d, BGB) wurde die Zirkumzision aus jeglichem Grund für legal erklärt und unterliegt seitdem der Personensorge, d. h. im Regelfall entscheiden die Eltern, ob das Kind beschnitten wird oder nicht. Im Gesetzestext unberücksichtigt blieben die alarmierende Zahl an bekannt gewordenen Komplikationen bei “Beschneidungen”, die Ablehnung aller europäischen Kinderarztverbände von “Beschneidungen” ohne strenge medizinische Indikation sowie der Protest zahlreicher Menschenrechtsgruppen. U. a. startete der “AK Kinderrechte” der Giordano-Bruno-Stiftung im Vorfeld der neuen Gesetzgebung die Kampagne “Mein Körper gehört mir!” – Zwangsbeschneidung ist Unrecht, auch bei Jungen” und stellte auf der Website www.pro-kinderrechte.de umfangreiche Informationen zum Thema zur Verfügung.