KÖLN. (hpd/gbs) Am 7. Mai jährt sich erstmalig das Urteil des Landgerichts Köln, das die medizinisch nicht indizierte Beschneidung von Jungen als Körperverletzung und damit als strafbare Handlung wertete. Anlässlich dieses Jahrestages organisiert der Fachverband Beschneidungsbetroffener im MOGiS e.V. mit Unterstützung neun weiterer Organisationen (u. a. der AK Kinderrechte der Giordano-Bruno-Stiftung) am 7. Mai 2013 eine Kundgebung am Landgericht Köln, auf der das Recht aller Kinder weltweit auf genitale Selbstbestimmung unabhängig von Geschlecht, Herkunft und Religion gefordert wird.
Dass eine zentrale Kundgebung gegen die Körperverletzung und für die Selbstbestimmung von Kindern bitter nötig ist, zeigt das am 12. Dezember letzten Jahres im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Legitimierung der Vorhautbeschneidung bei Jungen. In dem Paragraphen “Beschneidung des männlichen Kindes” (§ 1631d, BGB) wurde die Zirkumzision aus jeglichem Grund für legal erklärt und unterliegt seitdem der Personensorge, d. h. im Regelfall entscheiden die Eltern, ob das Kind beschnitten wird oder nicht. Im Gesetzestext unberücksichtigt blieben die alarmierende Zahl an bekannt gewordenen Komplikationen bei “Beschneidungen”, die Ablehnung aller europäischen Kinderarztverbände von “Beschneidungen” ohne strenge medizinische Indikation sowie der Protest zahlreicher Menschenrechtsgruppen. U. a. startete der “AK Kinderrechte” der Giordano-Bruno-Stiftung im Vorfeld der neuen Gesetzgebung die Kampagne “Mein Körper gehört mir!” – Zwangsbeschneidung ist Unrecht, auch bei Jungen” und stellte auf der Website www.pro-kinderrechte.de umfangreiche Informationen zum Thema zur Verfügung.