«World» - Palette nach wie vor nicht tauschbar im EPAL/EUR-Palettenpool

Das OLG Jena hat mit Urteil vom 21.07.2010 (2 U 279 / 09) das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 12.03.2009 ( 3 O 987 / 08) aufgehoben, welches den Vertrieb von Holz-Flachpaletten mit dem Einbrand „World“ unter gleichzeitger Verwendung des Bildelementes „Oval“ untersagt hatte. Im Gegensatz zu dem Landgericht Erfurt erkennt das OLG Jena hierin keine Verwechslungsgefahr mit den seitens der EPAL lizenzierten EUR-Paletten. EPAL bedauert diese Entscheidung, da hierdurch die Gefahr einer Verwechslung der in dem Euro-Palettenpool tauschfähigen EUR-Paletten mit den im Euro-Palettenpool nicht tauschfähigen Paletten der Bezeichnung „World“ nicht ausgeräumt wird und den Verwendern von EUR-Paletten Nachteile entstehen können.

Entscheidend ist aber allein, dass auch künftig Paletten mit der Bezeichnung „World“ nicht in dem Euro-Palettenpool getauscht werden können, da diese nicht durch EPAL lizenziert sind und Produktion sowie Reparatur keiner unabhängigen Qualitätsüberwachung unterliegen.
Daher hat EPAL sich dazu entschlossen, gegen die Entscheidung des OLG Jena keine Rechtsmittel einzulegen, zumal die Marktentwicklung der zurückliegenden zwei Jahre bestätigt hat, dass Paletten mit der Bezeichnung „World“ auf dem Markt der Tauschpaletten keine Bedeutung besitzen. Offensichtlich hat dies auch die Fa. Falkenhahn AG erkannt und daher ihre Strategie geändert. Anstelle eines Tausches von Paletten wird den potentiellen Abnehmern nun empfohlen, die Paletten mit der Bezeichnung „World“ an die Warenempfänger zu verkaufen.

Unabhängig von der Entscheidung des OLG Jena gilt also auch weiterhin folgendes:
Ein Tausch von EUR-Paletten und Paletten mit der Bezeichnung „World“ ist nicht möglich. Liefert ein Palettenverwender im Rahmen des Euro-Palettenpools anstelle von EUR-Paletten Holzflachpaletten mit der Bezeichnung „World“ ist dies gleichbedeutend mit der Lieferung von Einweg-Paletten. Die Paletten können von dem Empfänger – ggf. auch mitsamt der Ladung – zurück gewiesen werden.
Werden beim Kauf von EUR-Paletten oder beim Ausgleich von Palettenkonten gezielt Paletten mit der Bezeichnung „World“ anstelle von EUR-Paletten geliefert, kann dies für den Lieferanten sowohl Gewährleistungsansprüche des Empfängers als auch wettbewerbsrechtliche Nachteile zur Konsequenz haben.


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