Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts und Vertreter des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Wolfgang Steppling tritt in den Ruhestand Der Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts und ständige Vertreter des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz Wolfgang Steppling tritt mit Ablauf des Monats Mai 2012 nach Erreichung der Altersgrenze in den Ruhestand. Nach seinem Studium in Lausanne, München und Bonn sowie dem Vorbereitungsdienst als Gerichtsreferendar trat Wolfgang Steppling 1974 in den richterlichen Dienst beim Verwaltungsgericht in Koblenz ein.
Von 1979 bis 1980 war er als wissenschaftlicher Mitarbeiter beim Bundesverwaltungsgericht in Berlin tätig. Im August 1980 erfolgte die Ernennung zum Richter am Oberverwaltungsgericht. Dort war er als Berichterstatter insbesondere für das öffentliche Dienstrecht sowie das Schul-, Hochschul- und Prüfungsrecht zuständig. Neben der richterlichen Tätigkeit nahm er mehrere Jahre als Präsidialrichter Aufgaben in der Gerichtsverwaltung wahr. Mit der am 1. Januar 1987 erfolgten Ernennung zum Vorsitzenden Richter am Oberverwaltungsgericht übernahm Steppling die Leitung des hauptsächlich für Ausländer- und Asylrecht zuständigen 10. Senats.
Daneben führte er den Vorsitz im Dienstgerichtshof für Richter und im Landesberufsgericht für Heilberufe. Im Mai 2001 wurde er zum Vizepräsidenten des Oberverwaltungsgerichts und ständigen Vertreter des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs Rheinland-Pfalz ernannt. Zugleich gehörte Herr Steppling dem Verfassungsgerichtshof bis zu seinem Eintritt in dem Ruhestand als vom Landtag gewähltes berufsrichterliches Mitglied an. Bis zum Sommersemester 2009 war er 15 Semester Lehrbeauftragter der Universität Koblenz-Landau.
Im Januar 2011 beging er sein 40-jähriges Dienstjubiläum. Nachdem mit der Pensionierung des früheren Präsidenten Prof. Dr. Karl-Friedrich Meyer das Amt des Präsidenten des Verfassungsgerichtshofs und Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz seit 1. April 2012 vakant ist sowie mit dem Eintritt von Herrn Steppling in den Ruhestand auch die Stelle des Vizepräsidenten nicht besetzt ist, führt das dienstälteste Mitglied des Verfassungsgerichtshofs, Herr Präsident des Landessozialgerichts Ralf Bartz, ab 1. Juni 2012 bis auf Weiteres dessen Geschäfte. Die Verwaltungsgeschäfte des Oberverwaltungsgerichts nimmt ab 1. Juni 2012 vorläufig Frau Vorsitzende Richterin am Oberverwaltungsgericht Dagmar Wünsch wahr.