... und zwar mit unserer Hausverwaltung.
Aber erstmal zurück zum Urschleim:
Während der nassen Jahreszeit haben wir einen Fußabtreter mit Gummibeschichtung unter unser Schuhregal gelegt ... damit das Parkett geschützt ist, falls doch mal was tropft.
Nun wurde es mal wieder Zeit für einen großem Wohnungsputz und so räumte ich das Schuhregal zur Seite. Als ich den Fußabtreter auch weglegen wollte, merkte ich, wie er am Boden "kleben" blieb und nicht ganz so leicht wegzunehmen ging :-/
Oh nein! Durch unsere Fußbodenheizung hat sich die Gummibeschichtung des Abtreters mit dem Parkett verbunden und nun sind da klebrige Flecken, die sich weder durch Scheuermich, Schmutzradierer, Etikettenlöser oder sonstiges beseitigen lässt O_o
Nachdem wir jegliche Tipps und Kniffe des Internets ausprobiert haben, sind wir zum Entschluss gekommen, den Schaden unserer Haftpflichtversicherung zu melden und darüber den Schaden zu regulieren. Dafür hat man ja eine Versicherung.
Unsere Versicherung hat den Schaden geprüft und die Regulierung anerkannt. Daraufhin hat sie sich mit unserer Hausverwaltung in Verbindung gesetzt und eine Kostenvoranschlag angefordert.
Der Kostenvoranschlag wurde bei der Versicherung eingereicht.
Längere Zeit hat sich nichts getan und so riefen wir bei unserer Versicherung an und erfuhren, dass der Hausverwaltung mitgeteilt wurde, dass es bei der Bezahlung des Schadens einen Abzug des Gesamtschadens gibt, da das Parkett ja schließlich schon 3 Jahre bewohnt wird und nicht mehr neu ist.
Wir haben uns inzwischen belesen und herausgefunden, dass man unter diesen Umständen vom "neu für alt"-Prinzip spricht.
Das heißt, man bekommt von der Versicherung den momentanen Zeitwert ersetzt.
Für uns ist das total einleuchtend. Schließlich zahlen wir ja auch seit 3 Jahren Miete für die Benutzung der Wohnung.
Natürlich stellt sich die Hausverwaltung jetzt quer und sagt "Sie haben´s kaputt gemacht, also müssen Sie auch für den Restwert aufkommen, der nicht von der Versicherung abgedeckt wird!"
Die verstehen anscheinend nicht (oder wollen es nicht verstehen), wozu Mieter Miete zahlen!
Das Parkett hat laut Gutachten unserer Versicherung eine Lebensdauer von 9 Jahren. Wir bewohnen es seit 3 Jahren, also hat es 1/3 Wertverlust. Uns somit erklärt sich der Abzug von der Gesamtsumme der Reparatur.
Dazu gibt es schon so viele Gerichtsurteile, die den Mietern Recht geben. Ich verstehe nicht, warum es der Hausverwaltung egal ist, was das Recht sagt...
Wir haben uns jetzt beim Mieterschutzbund angemeldet und erhoffen uns im Ernstfall rechtlichen Beistand.
Das wird noch spannend...
Aber erstmal zurück zum Urschleim:
Während der nassen Jahreszeit haben wir einen Fußabtreter mit Gummibeschichtung unter unser Schuhregal gelegt ... damit das Parkett geschützt ist, falls doch mal was tropft.
Nun wurde es mal wieder Zeit für einen großem Wohnungsputz und so räumte ich das Schuhregal zur Seite. Als ich den Fußabtreter auch weglegen wollte, merkte ich, wie er am Boden "kleben" blieb und nicht ganz so leicht wegzunehmen ging :-/
Oh nein! Durch unsere Fußbodenheizung hat sich die Gummibeschichtung des Abtreters mit dem Parkett verbunden und nun sind da klebrige Flecken, die sich weder durch Scheuermich, Schmutzradierer, Etikettenlöser oder sonstiges beseitigen lässt O_o
Nachdem wir jegliche Tipps und Kniffe des Internets ausprobiert haben, sind wir zum Entschluss gekommen, den Schaden unserer Haftpflichtversicherung zu melden und darüber den Schaden zu regulieren. Dafür hat man ja eine Versicherung.
Unsere Versicherung hat den Schaden geprüft und die Regulierung anerkannt. Daraufhin hat sie sich mit unserer Hausverwaltung in Verbindung gesetzt und eine Kostenvoranschlag angefordert.
Der Kostenvoranschlag wurde bei der Versicherung eingereicht.
Längere Zeit hat sich nichts getan und so riefen wir bei unserer Versicherung an und erfuhren, dass der Hausverwaltung mitgeteilt wurde, dass es bei der Bezahlung des Schadens einen Abzug des Gesamtschadens gibt, da das Parkett ja schließlich schon 3 Jahre bewohnt wird und nicht mehr neu ist.
Wir haben uns inzwischen belesen und herausgefunden, dass man unter diesen Umständen vom "neu für alt"-Prinzip spricht.
Das heißt, man bekommt von der Versicherung den momentanen Zeitwert ersetzt.
Für uns ist das total einleuchtend. Schließlich zahlen wir ja auch seit 3 Jahren Miete für die Benutzung der Wohnung.
Natürlich stellt sich die Hausverwaltung jetzt quer und sagt "Sie haben´s kaputt gemacht, also müssen Sie auch für den Restwert aufkommen, der nicht von der Versicherung abgedeckt wird!"
Die verstehen anscheinend nicht (oder wollen es nicht verstehen), wozu Mieter Miete zahlen!
Das Parkett hat laut Gutachten unserer Versicherung eine Lebensdauer von 9 Jahren. Wir bewohnen es seit 3 Jahren, also hat es 1/3 Wertverlust. Uns somit erklärt sich der Abzug von der Gesamtsumme der Reparatur.
Dazu gibt es schon so viele Gerichtsurteile, die den Mietern Recht geben. Ich verstehe nicht, warum es der Hausverwaltung egal ist, was das Recht sagt...
Wir haben uns jetzt beim Mieterschutzbund angemeldet und erhoffen uns im Ernstfall rechtlichen Beistand.
Das wird noch spannend...