Der Lastenzuschuss
Es kann viele Gründe haben, warum Eigentümer nicht mehr für die Kosten der eigenen Immobilie aufkommen können. Arbeitslosigkeit, Familienzuwachs, Scheidung oder auch längere Krankheit und Rentenbeginn. Als einziger Ausweg wird oft die eigene Immobilie verkauft. Doch das muss nicht sein, denn es gibt auch für Eigentümer Wohngeld, den sogenannten Lastenzuschuss.
Wohngeld für Eigentümer - Wer hat Anspruch auf Lastenzuschuss?
So wie auch der Mietzuschuss dient auch der Lastenzuschuss der wirtschaftlichen Sicherung familiengerechten und angemessenen Wohnens. Die Gewährung des Lastenzuschusses kommt dann infrage, wenn die Wohnkosten bei selbst genutztem Wohneigentum die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Anspruchsberechtigten übersteigen.
Was sind zuschussfähige Belastungen?
Als Belastungen des selbst genutzten Wohneigentums, die lasten zuschussfähig sind, kommen folgende Kosten in Betracht:
- Ausgaben für Zins
- Tilgung bei Krediten, die der Verbesserung, Erwerb oder Bau des Wohneigentums dienen
- Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten (Bewirtschaftungskosten)
- Grundsteuer und sonstige Grundbesitzabgaben
- Versicherungsbeträge für das Eigenheim
- bestimmte Heizkosten
- Verwaltungskosten
Wohngeld für Eigentümer - Wer ist antragsberechtigt?
- Inhaber einer Genossenschafts- oder Stifts Wohnung
- Eigentümer einer Eigentumswohnung
- Eigentümer eines Eigenheimes
- Eigentümer eines Mehrfamilienhauses (bei mehr als 3 Wohnungen und wenn der Eigentümer eine der Wohnungen selbst bewohnt)
- Eigentümer einer Kleinsiedlung
- Eigentümer von Dauerwohnrechten, Wohnungsrechten und Nießbrauchs Rechten
- Erbbauberechtigte
- Eigentümer einer landwirtschaftlichen Nebenerwerbsstelle (nur bei einer landwirtschaftlichen Vollerwerbsstelle mit einer Trennung des Wohnraums vom Wirtschaftsteil und einem Wohngeldlastennachweis für den bewohnten Wohnraum)
Welche Besonderheiten gibt es?
Besitzer von Eigenheimen, die selber in dem Objekt wohnhaft sind, aber auch dort Geschäftsräume unterhalten, erhalten in diesem Fall keinen Lastenzuschuss, sondern nur das Wohngeld als Mietzuschuss. Für das zu bezuschussende Objekt, irrelevant welcher Art, wird die Antragsstellung nicht durch die öffentlichen Förderungen, Steuerbegünstigungen oder Finanzierungsarten beeinflusst.
Wohngeld für Eigentümer - Was bedeutet Anspruchsausschluss?
Wie auch im Falle des Mietzuschusses ist auch der Lastenzuschuss für folgende Personengruppen ausgeschlossen:
- Bezieher von Sozialgeld
- Bezieher von ALG II
- Bezieher von Grundsicherung im Alter
- Bezieher von Transferleistungen (Übergangsgeld, Verletztengeld)
- Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft
Wie hoch ist der Lastenzuschuss?
- Steht der Anspruch auf Gewährung des Lastenzuschusses dem Grunde nach fest, hängt seine konkrete Höhe, insbesondere von folgenden Faktoren ab:
- Höhe des Gesamteinkommens des Haushalts
- Höhe der zuschussfähigen Belastungen für das selber genutzte Wohneigentum
- Anzahl der im Haushalt lebenden Familienmitglieder