Die Frist aus Karlsruhe ist beinahe abgelaufen und noch immer hat die Koalition unter Kanzlerin Merkel keine Neuregelung des Wahlrechts vorgelegt. Angeblich will die Opposition nicht mitziehen, doch die Gründe liegen tiefer…
Bereits 2008 hat das Bundesverfassungsgericht die Verfassungswidrigkeit des Wahlrechts festgestellt. Angesichts der damals bevorstehenden Bundestagwahl 2009 setzte das Gericht dem Gesetzgeber eine großzügige Frist von drei Jahren, die Ende dieses Monats abläuft…
Die Union hat wenig Interesse, die Überhangmandate abzuschaffen, da sie am meisten davon profitiert. Ebenso fällt eine Einigung innerhalb der Koalition schwer, weil eine Neuregelung, die für die Union erträglich wäre, für die FDP massive Nachteile bergen könnte…
Ob allerdings eine Kaste von Berufspolitikern tatsächlich das Volk vertritt, darf bezweifelt werden. So begünstigen eben die parteipolitischen Zwänge Entscheidungen zum Wohl der Partei und nicht der Allgemeinheit. Daher wäre eine generelle zeitliche Begrenzung der Abgeordnetentätigkeit anzudenken.
Des Weiteren wird die wachsende Politiker- und Parteien-Verdrossenheit nicht im Wahlsystem abgebildet.[...]
http://www.theeuropean.de/presseschauer/7093-wohin-mit-dem-wahlrecht#7093
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