Wo bleibt eigentlich die Empörung über die Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäfte?

Was wären Massenmedien ohne Skandale? Wie schön konnte man sich beispielsweise über die Gier der beiden S&K-Initiatoren erregen, hatten diese doch auch alles getan, um möglichst medienwirksam auf dicke Hose zu machen. Und ja, mit einem Schaden im dreistelligen Millionenbereich haben diese in der Tat viele Anleger geprellt und sicherlich die ein oder andere Altersvorsorge ausgelöscht. Doch das, was eine Reihe raffgieriger Finanzjongleure über Jahre mit sogenannten Cum-Ex- und Cum-Cum-Geschäften getrieben haben, ist um vieles größer, schädlicher und niederträchtiger als das, was alle rund um S&K jemals erreicht haben.

In all den letzten Jahren haben die Aufsichtsbehörden viele Baustellen eröffnet und alle möglichen Sachverhalte angeprangert. Ein ganzes System aus Anwälten, Banken, Börsenmaklern und Finanzberatern, welches allein den deutschen Staat vermutlich fast 32 Milliarden Euro gekostet hat, wurde aber trotz des Wissens über die Problematik (Erstmals wurde 1992 auf diese Geschäfte hingewiesen!) weder erkundet noch verhindert. Das macht zuerst nachdenklich und anschließend wütend. Auch die Berichterstattung in den Medien ist nicht unbedingt so umfangreich, wie sie in Relation zum angerichteten Schaden sein sollte. Von dem Geld, um das der Staat betrogen wurde, könnte man z.B. jedem Fahrer eines Fahrzeuges, welches von den Diesel-Fahrverboten betroffen ist, einen Nissan Leaf (Elektroauto) kaufen. Ein edlerer Anwendungsfall wäre es, jeder deutschen Schule fast eine Million Euro zur Verfügung zu stellen oder für 10 Jahre die Gehälter von fast 50.000 Pflegekräften zu bezahlen. Das verdeutlicht, welches Ausmaß der Schaden für alle in Deutschland lebenden Menschen hat.

Derzeit streiten sich einige noch um die juristischen Folgen. Denn es steht die Frage im Raum, ob die Vorbereitung und Durchführung solcher Geschäfte überhaupt strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. Und es mag sein, dass die Planung und Vorbereitung derartiger Geschäfte strafrechtlich nicht zu belangen ist. Man kann sich darüber weiter ärgern und wundern – ändern wird das nichts.


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