Offensichtlich versteht die Bundesregierung unter “den ungefährlichen Betrieb von offenen WLANs ermöglichen”, was ja im Koalitionsvertrag steht, etwas völlig anderes als der Normalbürger.
Denn die Betreiber von Internet-Hotspots sollen von der Haftung für Rechtsverstöße Dritter nur befreit werden, wenn sie“zumutbare Maßnahmen” ergreifen, um einen möglichen Missbrauch ihres Anschlusses zu verhindern.
In Cafés, Bars, Restaurants oder Hotels st das längst üblich, weil zahlende Gäste bei Bestellung oder Ankunft dort einen Zettel mit individuellen Zugangsdaten bekommen. Außer im Hotel wird sich dafür bisher wohl kaum jemand ausgewiesen haben.
Ein Absatz in dem Gesetzesentwurf sieht sogar vor, dass Privatpersonen, die ihren Zugang mit Anderen teilen, die Namen aller anderen Nutzer kennen müssen. Ob das dann heißt, dass sie sich den Ausweis zeigen und die Daten notieren müssen, ist unklar. Eine solche Regelung wäre auch für Gruppen wie die Freifunk-Initiative ein echtes Problem, denn Sie kennen ihre Nutzer einfach nicht namentlich.
So werden aus guten Vorhaben schlechte Gesetze, die ihren eigentlichen Zweck komplett konterkarieren!