Belastungen durch Allergenkennzeichnung einerseits – Vorwurf der Lebensmittelverschwendung andererseits – Wirt darf nicht zum Buhmann der Nation abgestempelt werden
Wien (TP/OTS) – Entrüstet zeigt sich Josef Bitzinger, Gastronom und ranghöchster Interessenvertreter seiner Branche über den Vorwurf der Lebensmittelverschwendung in der Gastronomie. “Ein Wiener Gastronom, der wirtschaftlich über die Runden kommen will, hat gar nicht die Möglichkeit, Lebensmittel im großen Stil zu “verschwenden”. Es gibt allerdings massive Hygienevorschriften vom Gesetzgeber, die einzuhalten sind. Auch mir blutet das Herz, wenn manche Lebensmittel aus Hygienegründen zur Vorsichtsmaßnahme entsorgt werden müssen, aber Vorschrift ist Vorschrift und die Gesundheit des Gastes ist oberste Maxime”, so Bitzinger.
Massive Belastungen einerseits, Vorwürfe andererseits – wo soll das hinführen?
Was Bitzinger aber besonders ärgert, ist die allgemeine, aktuelle Geisteshaltung gegenüber der Gastronomie, den Kaffeehäusern und der Hotellerie. “Diese Branchen werden einerseits massiv belastet, man betrachte nur die vor kurzem in Kraft getretene Allergenkennzeichnungspflicht, die für alle Gastronomen einen massiven, bürokratischen Zusatzaufwand bedeutet. Weiters wird der Gastronom für gesundheitspolitische Themen als Sündenbock hergenommen, siehe Tabakgesetz. Und jetzt sollen wir zur Packerlsuppe statt zu frischen Lebensmitteln greifen, damit es zu weniger Abfällen kommt? Das kann es nicht sein, dagegen wehre ich mich vehement!” so Bitzinger entschieden.
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Autor des Artikels : peterladinig
Peter Ladinig ist Sommelier und Trainer für Wein, Gastronomie, Socialmarketing