Wird Made in Germany auch bald zu einem Straftatbestand in dem Land der Sprech- und Denkverbote?

Von Fritze

Von Wolfgang Schlichting – Publizist + Buchautor

Majestätsbeleidigung ist nicht mehr strafbar, weil es in Deutschland keine Majestäten mehr gibt, die sich offiziell als solche bezeichnen dürfen, im deutschen Rechtsstaat gibt es nur inoffizielle Majestäten und wenn man die beleidigt, soll die bis 2018 für eine Majestätsbeleidigung geltende Höchststrafe von 3 Jahren bei einer Beleidigung von inoffiziellen Majestäten auf 5 Jahre erhöht werden, so wird es zumindest von seiner inoffiziellen Majestät, dem bayrischen Justizminister Georg Eisenreich gefordert.

Seine königlich bayrische „Durchgelaucht“ hat auch gute Gründe für diese Forderung, da inzwischen die Verbreitung von Fakten und Tatsachen als beleidigender Straftatbestand gewertet wird, weil jede Kritik an den Handlungen der regierenden Politikern eine Beleidigung ihrer dahingehenden Fähigkeiten darstellt. Objektiv betrachtet müsste jeder Kritiker an der Migrationspolitik der Bundesregierung wegen Gotteslästerung bestraft werden, doch da sich unsere durchgelauchten Politiker nicht als Götter bezeichnen wollen wurde der Umweg über die Beleidigungen gewählt.

Stellen Sie sich einmal vor, was mit Ihnen passiert, wenn Sie das altbekannte deutsche Sprichwort: „der Mohr hat seine Schuldigkeit getan, der Mohr kann gehen“ irgendwo öffentlich einbringen, da verschwinden Sie wenn es nach den Wünschen seiner königlich bayrischen „Durchgelaucht“ Georg Eisenreich geht, für 5 Jahre hinter Gittern, weil Sie sämtliche Einwohner Afrikas volksverhetzerisch beleidigt haben. Selbst wenn sämtliche Afrikaner auf eine Strafanzeige gegen Sie verzichten, sollen Sie laut der Forderung des bayrischen Justizministers angeklagt und verurteilt werden, weil sie gegen die Gleichberechtigung der gesamten Weltbevölkerung gehetzt haben. Ich werde mich zukünftig hüten, einen Satz zu bilden, in dem Ausländer vorkommen und beim Bäcker auch keine „Amerikaner“ mehr bestellen, obwohl das ein Problem werden könnte wenn ich beim Bäcker drei „US-Bürger“ bestelle und der mich darüber informiert, dass er keine Nahrungsmittel für Kannibalen verkauft.

So etwas würde mir allerdings nicht passieren, wenn ich meinen Freund in seiner Autowerkstatt darum bitte, mir mal kurz seinen „Engländer“ auszuleihen und der würde mich auch nicht wegen Volksverhetzung anzeigen, weil ich alle britischen Bürger als „Maulzangen“ bezeichnet habe. Ich schließe allerdings nicht aus, dass mich der bayrische Innenminister sofort anzeigt, wenn ich ihn als „Made in Germany“ bezeichne, weil nicht alle Ausländer der englischen Sprache mächtig sind und sich unter diesem Begriff etwas ganz Schlimmes vorstellen könnten.