Wird die Buchpreisbindung endlich abgeschafft?

Wird die Buchpreisbindung endlich abgeschafft?Die Monopolkommission berät die Bundesregierung in Fragen des Wettbewerbs und empfiehlt jetzt die Abschaffung der Buchpreisbindung.

Die Buchpreisbindung sei ein schwerwiegender Markteingriff, liest man  in einer Mitteilung zu dem gestern veröffentlichten Sondergutachten der Kommission, dem ein nicht wirklich klar definiertes Schutzziel gegenüberstehe. Es sei auch fraglich, ob die Buchpreisbindung wirklich einen „kulturpolitischen Mehrwert“ schaffe, der den Markteingriff rechtfertige.

Preisbindung kann Strukturwandel nicht aufhalten

Nach Ansicht der Monopolkommission kann die Buchpreisbindung zwar den Strukturwandel im lokalen Buchhandel zwar verlangsamen, ihn aber nicht wirklich verhindern. Buchhandlungen verlören mehr und mehr Marktanteile an den Onlinehandel.

Deshalb sei die Frage berechtigt, ob die herkömmliche Infrastruktur des Buchvertriebs noch die ihr zugesprochene Rolle spiele. Außerdem sei es recht wahrscheinlich, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Hinblick auf E-Books die Buchpreisbindung für unvereinbar mit der europäischen Warenverkehrsordnung erklären werde. Im Jahr 2016 hatte der Bundestag die Buchpreisbindung auch auf E-Books ausgedehnt.

Politik und Branchenvertreter geben sich empört und fassungslos

Kulturstaatsministerin Monika Grütters  zeigte sich daraufhin empört: „Die Empfehlung der Monopolkommission macht mich fassungslos!“ Die Empfehlung unterhöhle die jahrelangen Bemühungen der Bundesregierung, den unabhängigen Buchhandel und die Verlage als Garanten der literarischen Vielfalt zu schützen. Sie wolle sich weiter mit aller Kraft für den Erhalt der Buchpreisbindung einsetzen, sagte die CDU-Politikerin.

Auch der Börsenverein des deutschen Buchhandels murrte pflichtschuldig und verwies auf den Koalitionsvertrag, in dem Union und SPD der Preisbindung eine unverzichtbare Rolle für die Vielfalt des deutschen Buchmarktes zugesprochen hätten.

Außerdem schütze die Buchpreisbindung das „Kulturgut Buch, ohne den Wettbewerb unangemessen zu beschränken, weder für inländische noch für ausländische Händler“, sagte dazu der Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins, Alexander Skipis.

Ein Buch – ein Preis

Die deutschen Verleger sind nach dem „Gesetz über die Preisbindung für Bücher“ dazu verpflichtet, Preise für ihre Bücher festzulegen, und die Buchhändler sind verpflichtet, nicht von diesen Preisen abzuweichen.

Deshalb kosten neue, in Deutschland verlegte Bücher in kleinen Buchhandlungen genau so viel wie bei den großen Internethändlern. Unter anderem deshalb waren Amazon schon Rabatte untersagt worden. Ihr Sondergutachten hatte die Kommission aus eigenem Ermessen erstellt.

Bild: Pixabay

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