Facebook-Reichweitenanalyse abschalten
Die unabhängigen Datenschützer aus dem Erdbeerkonfitüre-Ländchen haben sich vorgenommen, mit der Datenschutzkeule gegen Seitenbetreiber vorzugehen. Das Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein (ULD) fordert in seiner Pressemitteilung vom 19.08.2011 "(…) alle Stellen in Schleswig-Holstein auf, ihre Fanpages bei Facebook und Social-Plugins wie den „Gefällt mir“-Button auf ihren Webseiten zu entfernen.". Angedroht werden "(…) bei öffentlichen Stellen Beanstandungen nach § 42 LDSG SH, bei privaten Stellen Untersagungsverfügungen nach § 38 Abs. 5 BDSG sowie Bußgeldverfahren sein. Die maximale Bußgeldhöhe liegt bei Verstößen gegen das TMG bei 50.000 Euro.".
Soweit dazu. Mir fällt allerdings auf, dass sich die unabhängigen Datenschützer nur auf den "Gefällt mir" Button von Facebook stürzen. Liegt es evtl. daran, dass man in der Dienststelle des Landes Schleswig-Holstein ein Feindbild brauchte? Und, wie unabhängig kann eine Landes-Dienststelle sein, die staatliche Kontrollfunktionen wahr nimmt? Und, warum nutzt dieses "Unabhängiges" Landeszentrum für Datenschutz in Schleswig-Holstein bei der eigenen Facebook-Seite den "Gefällt mir" Button? Geben die sich selber auch eine Beanstandungen nach § 42 LDSG SH, oder wollen die Datenschützer erreichen, dass sie als einzige in ganz Schleswig-Holstein diesen Button als Alleinstellungsmerkmal nutzen können? Fragen über Fragen…
Eure Meinung ist gefragt und auf die Kommentare bin ich sehr gespannt.