Auch in Thüringen sind nun Träger von Projekten gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus damit konfrontiert, dass sie die sogenannte "Extremismusklausel" unterzeichnen müssen, wenn sie beim Bundesprogramm "Toleranz fördern- Kompetenz stärken" Gelder beantragen wollen.
"Das selbstverständliche Bekenntnis zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung haben die Initiativen und Träger schon seit dem Jahre 2000 geleistet. Wogegen sich die Betroffenen und auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wehren, ist der Versuch, durch solche Extremismusklauseln die Zivilgesellschaft zurückzudrängen und die Deutungshoheit ausschließlich in die Hände von Polizei, Verfassungsschutz und Justiz zu legen", so Madeleine Henfling Landessprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Prof. Dr. Ulrich Battis von der juristischen Fakultät der Humboldt- Universität kam in seinem Gutachten in dieser Frage zu dem Ergebnis, das diese geforderte Erklärung verfassungsrechtlich bedenklich ist. Für viele Projekte stellt sich nun die Existenzfrage. Entweder sie unterschreiben die anti-demokratische Erklärung oder sie verweigern die Unterschrift und setzen somit ihr Fortbestehen aufs Spiel.
"Eine schier unerträgliche Situation. Hinzu kommt, dass Geheimdienste auch in Thüringen politische Akteure und keineswegs neutrale Instanzen sind",* geben die GrünenpolitikerInnen Henfling und Rothe-Beinlich zu bedenken.
Astrid Rothe-Beinlich, die im grünen Bundesvorstand auch für das Thema Rechtsextremismus zuständig ist, erläutert die ablehnende Haltung der Grünen gegen einen Generalverdacht für zivilgesellschaftliche Initiativen:
"Wir meinen, dass wir eine starke Zivilgesellschaft brauchen, die das Vertrauen gerade derjenigen genießen kann, die Opfer von rechtsextremer und menschenfeindlicher Gewalt werden. Genau deshalb ist eine de facto Gesinnungsprüfung dieser Initiativen eine Misstrauenserklärung an das gesellschaftliche Engagement. Eine solche Klausel wirkt also demokratiefeindlich und stellt die Initiativen und Projekte auch vor ganz praktische Probleme. Wir fordern die Bundesregierung daher erneut auf, die Förderungen auch ohne die Unterzeichnung der "Extremismusklausel" zu gewähren", so Astrid Rothe- Beinlich.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen den am 01.02.2011 stattfindenden Protesttag gegen die Extremismuserklärung, zu dem verschiedene Träger, wie der Verein für demokratische Kultur in Berlin e.V., Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V., das Kulturbüro Sachsen e.V. und die Opferperspektive Brandenburg e.V. aufrufen. Diese Vereine fordern u.a., dass die "Bespitzelungsaufforderungen" aus den Zuwendungsbescheiden der Programme "TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN" und "INITIATIVE DEMOKRATIE STÄRKEN" ersatzlos gestrichen werden. Dem schließen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an.
Eine Mitteilung von Astrid Rothe-Beinlich!
"Das selbstverständliche Bekenntnis zu unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung haben die Initiativen und Träger schon seit dem Jahre 2000 geleistet. Wogegen sich die Betroffenen und auch BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN wehren, ist der Versuch, durch solche Extremismusklauseln die Zivilgesellschaft zurückzudrängen und die Deutungshoheit ausschließlich in die Hände von Polizei, Verfassungsschutz und Justiz zu legen", so Madeleine Henfling Landessprecherin von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Prof. Dr. Ulrich Battis von der juristischen Fakultät der Humboldt- Universität kam in seinem Gutachten in dieser Frage zu dem Ergebnis, das diese geforderte Erklärung verfassungsrechtlich bedenklich ist. Für viele Projekte stellt sich nun die Existenzfrage. Entweder sie unterschreiben die anti-demokratische Erklärung oder sie verweigern die Unterschrift und setzen somit ihr Fortbestehen aufs Spiel.
"Eine schier unerträgliche Situation. Hinzu kommt, dass Geheimdienste auch in Thüringen politische Akteure und keineswegs neutrale Instanzen sind",* geben die GrünenpolitikerInnen Henfling und Rothe-Beinlich zu bedenken.
Astrid Rothe-Beinlich, die im grünen Bundesvorstand auch für das Thema Rechtsextremismus zuständig ist, erläutert die ablehnende Haltung der Grünen gegen einen Generalverdacht für zivilgesellschaftliche Initiativen:
"Wir meinen, dass wir eine starke Zivilgesellschaft brauchen, die das Vertrauen gerade derjenigen genießen kann, die Opfer von rechtsextremer und menschenfeindlicher Gewalt werden. Genau deshalb ist eine de facto Gesinnungsprüfung dieser Initiativen eine Misstrauenserklärung an das gesellschaftliche Engagement. Eine solche Klausel wirkt also demokratiefeindlich und stellt die Initiativen und Projekte auch vor ganz praktische Probleme. Wir fordern die Bundesregierung daher erneut auf, die Förderungen auch ohne die Unterzeichnung der "Extremismusklausel" zu gewähren", so Astrid Rothe- Beinlich.
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN unterstützen den am 01.02.2011 stattfindenden Protesttag gegen die Extremismuserklärung, zu dem verschiedene Träger, wie der Verein für demokratische Kultur in Berlin e.V., Aktion Sühnezeichen Friedensdienste e.V., das Kulturbüro Sachsen e.V. und die Opferperspektive Brandenburg e.V. aufrufen. Diese Vereine fordern u.a., dass die "Bespitzelungsaufforderungen" aus den Zuwendungsbescheiden der Programme "TOLERANZ FÖRDERN - KOMPETENZ STÄRKEN" und "INITIATIVE DEMOKRATIE STÄRKEN" ersatzlos gestrichen werden. Dem schließen sich BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN an.
Eine Mitteilung von Astrid Rothe-Beinlich!