Hilf- und ratlose Politiker sind ein Beleg dafür, das die rein parlamentarische Demokratie versagt hat. Es gab zwar in der Vergangenheit immer wieder Anläufe, bundesweite Volksentscheide einzuführen, doch diese scheiterten alle an parteitaktischen Spielchen der etablierten Parteien. Zumal bei diesen die Meinung vorherrscht, das eine Änderung des Grundgesetzes dafür notwendig sei.
Doch darüber gehen die Meinungen auseinander. Renommierte Staats- und Verfassungsrechtler sehen ein einfaches Ausführungsgesetz für ausreichend an, da die Grundlage für bundesweite Volksentscheid bereits im Grundgesetz vorhanden ist.
Diese Grundlage findet sich in Artikel 20 Absatz 2 GG:
Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
Es gibt zahlreiche Themen, zu denen die Bürgerinnen und Bürger gerne gefragt worden wären, z.B. bei diesen:
- Gentechnikeinsatz - Milliardengräber, wie z.B. die Elbphilharmonie - Laufzeitverlängerung der Atomkraftwerke - Kriegseinsätze in Afghanistan u. Anderswo - "Reformen" der Sozialversicherungssysteme - Bankenrettungspläne, die uns auf Jahrzehnte verschulden - EU Reformvertrag – Euroeinführung - Eurorettungspläne usw. usf.
Um nur einige zu nennen. Das Lobbyisten Gesetze schreiben, Entscheidungen im kleinen Kreis hinter verschloßenen Türen gefällt werden und die Parlamentarier dank Fraktionszwangs diese nur noch abnicken, sind nur einige Beispiele dafür, das unsere Demokratie in einer Krise steckt.
Die immer stärke werdende Verzahnung von Politik und Wirtschaft dient schon seit vielen Jahren nicht mehr dem Gemeinwohl und ist meiner Meinung mit zwei Kreuzen alle vier Jahre auch nicht ausreichend demokratisch legitimiert.
Wer für bundesweite Volksentscheide ist, hat eine besondere Verpflichtung sich zu informieren.
Es gab im Bundestag einige Anläufe diese einzuführen, leider ergebnislos. Auch der Verein Mehr Demokratie e.V. versucht sich seit über 20 Jahren an dem Thema. Ebenfalls erfolglos. Umstritten ist die Behauptung, man benötige eine Grundgesetzänderung. Einige Verfassungsrechtler halten aber ein einfaches Ausführungsgesetz für ausreichend, damit braucht es im Bundestag nur eine einfache Mehrheit.
Das Netzwerk Volksentscheid hat ein solches Ausführungsgesetz ausgearbeitet und dieses möchte ich hier zur Diskussion stellen:
Ausführungsgesetz für bundesweite Volksentscheide
Unsere Demokratie ist gefährdet! Wenn wir BürgerInnen uns über den Tisch ziehen lassen, dann ist das seit 63 Jahren andauernde Demokratieexperiment bald Geschichte.
Nach dem demokratischen Legitimitätsprinzip der Volkssouveränität ist sie im Besitze des originären pouvoir constituant, weshalb sie einen höheren Rang hat als die auf Grund einer bereits erlassenen Verfassung gewählte Legislative, Organ des pouvoir constitué, der verfassten Staatsgewalt:
„Eine verfassunggebende Versammlung hat einen höheren Rang als die auf Grund der erlassenen Verfassung gewählte Volksvertretung. Sie ist im Besitz des pouvoir constituant. Mit dieser besonderen Stellung ist unverträglich, daß ihr von außen Beschränkungen auferlegt werden. […] Ihre Unabhängigkeit bei der Erfüllung dieses Auftrages besteht nicht nur hinsichtlich der Entscheidung über den Inhalt der künftigen Verfassung, sondern auch hinsichtlich des Verfahrens, in dem die Verfassung erarbeitet wird.“
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 23. Oktober 1951, II. Senat, Leitsatz 21 und 21c)(BVerfGE 1, 14 – Südweststaat, LS 21 und 21c)
Im Klartext heißt das: Sollten sich die BürgerInnen über den Modus für eine verfassungsgebende Versammlung einigen und sich eine neue Verfassung geben, dann ist der Spuk, den uns die etablierten Parteien seit 30 Jahren auftischen vorbei. Wir dürfen unsere Demokratie nicht den Märkten opfern!
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