Wichtig: Bevor du dein Gewerbe anmeldest, musst du dir Gedanken machen, ob du ein Kleinunternehmer sein willst oder ein ganz normaler Einzelunternehmer.
Aber wo ist der Unterschied?
Wenn dein voraussichtlicher Umsatz 17.500,- Euro nicht übersteigt, kannst du dich beim Finanzamt als Kleinunternehmer anmelden. (Nach der Gewerbeanmeldung sendet dir das Finanzamt automatisch Unterlagen zum Ausfüllen zu, wo du das eintragen musst, spätestens dann musst du dich entscheiden.)
Du musst beim Finanzamt eine realistische Schätzung abgeben. Falls dein Umsatz höher ausfallen sollte, musst du aber nachträglich Umsatzsteuer abführen.
Überlege dir also vorher genau, wieviel du arbeiten möchtest und was du dabei voraussichtlich verdienen wirst.
Achtung: Wenn du dich für die Kleinunternehmungsregelung entscheidest bist du 5 Jahre daran gebunden und darfst also keine Umsatzsteuer berechnen und keine Umsatzsteuer geltend machen. Nur wenn deine Umsatz die Summe von 17500 Euro überschreitet, dann verlangt das Finanzamt im nächsten Jahr natürlich, dass du Umsatzsteuer abführst. Dann bist du kein Kleinunternehmer mehr. Die rechtliche Grundlage für die Kleinunternehmerregelung findest man du hier auf der Existensgründungsseite des Bundesministeriums § 19 UStG.
Und: Wenn du dich für die Kleinunternehmerregelung entscheidest, darfst du auf deinen Rechnungen auch keine Umsatzsteuer/ Vorsteuer berechnen. Stattdessen musst du den Hinweis auf darauf geben, dass du ein Kleinunternehmer bist, z.B. so:
“Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Anwendung der Kleinunternehmerregelung gemäß § 19 UStGAbs. 1 UStG.”
Übrigens: Umsatzsteuer ist gleich Mehrwertsteuer!
Vorteil als Kleinunternehmer
Du musst keine Umsatzsteuererklärung machen. Diese muss man entweder ganzjährig, halbjährig oder vierteljährig einreichen. Wie oft, teilt dir das Finanzamt mit. Das hängt von deinem Umsatz ab. Also als Kleinunternehmer hast du nicht soviel Bürokram zu erledigen.
ABER: Es ist nicht schwer eine Umsatzsteuererklärung abzugeben, da du ja sowieso eine Buchführung machen musst. Am besten mit einem entsprechenden Buchhaltungsprogramm, indem du deine Einnahmen und Ausgaben einträgst. Das Programm errechnet dir dann deine Umsatzsteuerzahlung. Die trägst du dann einfach im Programm Elster (kostenlos) ein, mit dem du deine Steuererklärungen beim Finanzamt einreichst. Du kannst dir natürlich auch einen Steuerberater nehmen.
Nachteil als Kleinunternehmer
Du kannst keine Umsatzsteuer geltend machen. Wenn du also z.B. einen Hocker für dein Kosmetikstudio oder eine Festplatte für dein Büro kaufst, kannst du die entsprechenden 19% Umsatzsteuer nicht geltend machen, also nicht wiederbekommen. Wenn du viele Dinge anschaffen musst und Kosten absetzen könntest, lohnt es sich meist nicht ein Kleinunternhemer zu sein.
Wenn du aber keine hohen Anschaffungskosten und keine großen laufenden Kosten hast loht es sich, denn der Endverbraucher, z.B. Kunden im Kosmetikstudio vergleichen die Endpreise. Da du als Kleintunternehmer keine Umsatzsteuer/ Mehrwertsteuer (19%) bezahlen musst, kannst du evtl. etwas günstigere Preise anbieten. (Du brauchst ja den Aufschlag von 19% Mehrwertsteuer nicht auf deinen Behandlungspreis aufzuschlagen.) Wenn du Freelancer bist und weniger Umsatz als 17500 Euro im Jahr hast, lohnt es sich meist die Kleinunternehmerregelung in Anspruch zu nehmen, denn du hast ja bis auf dein Büro zuhause wenig Arbeitsmaterial, wie z.B. eine Kosmetikliege, etc. Du kannst also sowieso wenig Umsatzsteuer wieder bekommen/ geltend machen.