Um das Thema Wildcamping ranken sich viele Mythen im Netz.
Was ist erlaubt, was verboten? Und wo wird das Campen außerhalb von ausgewiesenen Campingplätzen eigentlich geregelt?
Wir haben's gecheckt!
Wem gehört der Wald?
Wer in freier Natur übernachten will, wird sein Zelt wohl immer auf einem Grundstück aufschlagen, welches jemand anderem gehört. Und ja, auch der Wald gehört jemandem, nämlich entweder
- dem Staat (Staatswald)
- der Gemeinde oder einer anderen Körperschaft des öffentlichen Rechts (Körperschaftswald)
- oder einer Privatperson (Privatwald)
Gleiches gilt natürlich auch für Freiflächen.
Die Nutzung des Waldes ist im Bundeswaldgesetz geregelt. So sagt § 14, Abs. 1 eindeutig aus, dass der Wald zum Zwecke der Erholung betreten werden darf. Es gibt hier keine zeitliche Einschränkung, d. h. man darf den Wald auch nachts betreten (allerdings dann nur auf den Wegen!) und sich für unbeschränkte Dauer dort aufhalten.
Aber darf ich hier auch ein Zelt aufbauen?
Betreten des Waldes ist Sache der Länder
Die Regelungen zu den Einzelheiten der Waldnutzung obliegt laut §14, Abs. 2 desBundeswaldgesetzes (BWaldG) den Ländern. Hier kocht also jeder sein eigenes Süppchen und theoretisch könnte also das wilde Campieren im Wald in einem Bundesland erlaubt sein, im anderen nicht.
Aber ist das so?
Nicht wirklich. Wild campen ist in Deutschland eigentlich in allen Ländern verboten oder zumindest nicht gerne gesehen. Hier lohnt also vor dem Rucksackpacken ein Blick in das jeweilige Landeswaldgesetz, auch Landesforstgesetz oder einfach Waldgesetz genannt. Meist finden wir den betreffenden Paragraphen unter dem Stichwort "Betreten des Waldes".
In Nordrhein-Westfalen ist wie auch in Baden-Württemberg, Bayern und Niedersachsen das Zelten strikt verboten.
Im Saarland sowie in Rheinland-Pfalz, Hessen, Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Brandenburg, Thüringen, Hamburg und Berlin ist das Zelten eigentlich verboten, es sei denn, der Waldbesitzer ist mit dem Campieren ausdrücklich einverstanden. Meist gilt diese Einverständniserklärung jedoch nur für eine Nacht.
Doch erwischt - und nun?
Wer sich trotz allem ohne Erlaubnis des Waldbesitzers aufmacht, um kostenlos zu campen, riskiert im Falle eines Falles eine Geldbuße, denn er begeht eine Ordnungswidrigkeit.
Die Geldbuße kann von 50 € bis zu 2.500 (!) € betragen.
Aber selbst, wer sich an das jeweilige Landesgesetz hält und mit Erlaubnis des Waldbesitzers gezeltet hat, kann noch in Konflikt mit den Gesetzeshütern kommen, nämlich dann, wenn durch die Nutzung ein Verstoß gegen andere Vorschriften und Gesetzestexte vorliegt, zum Beispiel gegen das Bundesnaturschutzgesetz.
Wichtig ist es deshalb, einige Grundregeln zu beachten.
Verhaltensknigge beim Wildcampen
Wie die sprichwörtliche Axt im Walde sollte man sich natürlich nicht verhalten.
Selbstverständlich sollte sein, dass der Wald bzw. die Natur - unabhängig von der vorliegenden Genehmigung - möglichst geschont wird. Offenes Feuer ist tabu (ja, auch ein Campingkocher gilt als 'offenes Feuer'), den eigenen Müll in der Gegend zu verteilen sowieso. Und auch rauchen ist im Wald verpönt, zumindest sollte man keine glühenden Kippen einfach ins Unterholz werfen.
Auch das morgendliche Waschen mit Shampoo und Zahnpasta am Quellbach ist der Natur nicht gerade zuträglich.
Dass man aber bereits durch seine bloße Anwesenheit in das Naturgefüge eingreift, bedenken die Wenigsten. So können schon durch normale Gespräche, durch ungewohnte Bewegungen etc. sich Tiere gestört fühlen, vor allem, wenn man in der Nähe zum Beispiel des Brutplatzes biwakiert.
Auch Wildpflanzen können durch Unvorsichtigkeit zerstört werden, durch einen bloßen Fehltritt oder indem man in der Dämmerung das Zelt genau auf dieser Pflanze aufschlägt.
Gegenseitige Rücksichtnahme und ein Blick für Flora und Fauna sind also oberstes Gebot. Es kann also nicht schaden, mit ein bißchen Fachkenntnis in diesen Bereichen in den Wald zu gehen.
Andere Länder, andere Sitten.
Wie dasWildcampen in anderen Ländern geregelt ist, darüber sollte man sich auf jeden Fall vor Reiseantritt informieren. So gibt es Länder, die das freie Übernachten nicht nur dulden, sondern sogar explizit erlauben.
Dazu zählen zum Beispiel Australien, Schweden oder auch Schottland.