Ein Londoner Gericht hat über die Auslieferung von Wikileaks-Gründer Julian Assange entschieden. Assange soll demnach an Schweden ausgeliefert werden, wo gegen ihn wegen Verdachts auf auf Vergewaltigung und sexuelle Nötigung ermittelt wird. Der Australier bestreitet die Vorwürfe und vermutet politische Motive hinter seiner Strafverfolgung.
Die schwedische Staatsanwaltschaft hatte zuvor mitgeteilt, dass man der britischen Justiz die Entscheidung über die Auslieferung überlassen und keinen Einspruch erheben werde. Seine Anwälte befürchten, dass er in Schweden keinen fairen Prozess erhält. In Schweden droht Assange zudem eine Auslieferung in die USA. Die US-Justiz prüft rechtliche Schritte gegen Assange wegen der Veröffentlichung geheimer Regierungsdokumente über Wikileaks.
Ein Anwalt des Gründers der Enthüllungswebsite Wikileaks kündigte umgehend an, gegen den Auslieferungsbeschluss des britischen Gerichts in Berufung zu gehen. Für diesen Schritt ist nun sieben Tage Zeit. Das Gericht muss dann in weiteren 40 Tagen entscheiden, ob es die Berufung annimmt. Zumindest bis zu dieser Entscheidung kann Assange vorerst in Großbritannien bleiben, wo er seit Dezember unter strengen Auflagen auf dem Anwesen eines Freundes lebt.