Wikileaks: Googles Angriff auf die Pressefreiheit

gmail-logoAus der schon länger avisierten Wikileaks-Pressekonferenz in Genf zum turnusmäßig anstehenden Bericht des UN-Menschenrechtsrates über Rechtsverletzungen in Schweden wurde diesmal auch ein Google-Tribunal, bei dem der in der equadorianischen Botschaft feststeckende Wikileaks-Gründer Julian Assange, um den es ja eigentlich ging, nahezu in den Hintergrund trat.

Der Internetgigant hatte nämlich im Jahr 2012 alle Mails von drei prominenten Wikileaks-Mitarbeitern an amerikanische Ermittler des FBI ausgehändigt. Am schlimmsten war Wikileaks-Sprecherin Kristinn Hrafnsson betroffen: 43.000 Mails von ihr hat Google den FBI-Ermittlern zur Analyse übermittelt.

Wikileaks: Googles Angriff auf die Pressefreiheit“Rechtliche” Grundlage dafür war nach einem Bericht des Guardian ein geheimer Durchsuchungsbefehl, den ein Bundesrichter aus den USA ausgestellt hatte. Der Beschluss, der neben E-Mails auch die IP-Adressen der drei Mitarbeiter umfasste, betraf laut The Guardian neben Kristinn Hrafnsson die für Ermittlungen zuständige Sarah Harrison sowie Joesph Farell, einen leitenden Redakteur von Wikileaks.

Google hat Wikileaks erst am Heiligen Abend (24. Dezember 2014) über die Weitergabe der Daten informiert. Den Durchsuchungsbefehl hat der Suchmaschinenkonzern aber schon im März 2012 umgesetzt.

Dem Bericht nach soll Google Wikileaks nicht früher kontaktiert haben, weil der Internetriese angeblich durch eine die Verfassung zu einem billigen Gag degradierende sogenannte Gag Order zur Geheimhaltung gezwungen worden sei, heißt es weiter im Guardian. Diese Anweisung sei inzwischen aufgehoben worden – zu dem Termin habe Google allerdings keine genauen Angaben gemacht.

Unterdessen hat sich der in New York ansässige Wikileaks-Anwalt Michael Ratner vom Center for Constitutional Rights (Zentrum für verfassungsgemäße Rechte) schriftlich bei Google beschwert.

Er sei “erstaunt und verstört”, dass Google über zweieinhalb Jahre gewartet habe, um seine Kunden zu informieren. Das habe ihnen wahrscheinlich die Möglichkeit genommen, ihr verfassungsmäßiges Recht auf Privatsphäre sowie auf Schutz vor “illegalen Durchsuchungen” wahrzunehmen, zitiert der Guardian aus dem Brief.

Aus dem in der amerikanischen Nationalhymne besungenen “Land der Freien” ist inzwischen ein “Land der Vogelfreien” geworden – natürlich alles im Namen des unheiligen “Kampfes gegen den Terror“.

Aber wie schon Wilhelm Busch nach dem Genuss eines Pfeifchens Starken Tobaks schrieb: “Ist der Ruf erst ruiniert, lebt sich’s gänzlich ungeniert!

Mein Tipp: Achten Sie in Ihrem eigenen Interesse darauf, wem Sie Ihre E-Mails anvertrauen – es sollte auf keinen Fall ein Konzern aus den USA sein!


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