Wien: Anzeige erstattet wegen “Papstkreuz”-Sanierung

Wien: Anzeige erstattet wegen “Papstkreuz”-SanierungWien, 25.11.2011. – Seit einer Woche lau­fen die Bauarbeiten rund um das sog. „Papskreuz” am Wiener Donaupark auf Hochtouren. Die zu errich­tende Stahlkonstruktion sowie ein schwe­rer Kran sind bereits vor Ort, das Areal ist weit­räu­mig abge­sperrt und die tem­po­räre Zufahrtsstraße quer durch die sog. „Papstwiese” ist fer­tig.
Gesetzeswidrig, auf Kosten der öffent­li­chen Hand und zudem in kla­rem Gegensatz zur gebo­te­nen welt­an­schau­li­chen Neutralität des Staates.

Der INITIATIVE RELIGION IST PRIVATSACHE vor­lie­gen­den Informationen zufolge wird das bewil­li­gungs­pflich­tige Bauwerk ohne Baubewilligung und daher ent­ge­gen der Wiener Bauordnung errich­tet. Selbst eine Hinweistafel gem. §124 Abs. 2a der Wiener Bauordnung fehlt. Der vor­lie­gende Verstöß gegen die Bauordnung passt jedoch bes­tens zur bis­he­ri­gen Baugeschichte: Das im Jahr 1983 als tem­po­rär errich­tete 40 Meter hohe und über 50 Tonnen schwere Stahlkreuz ist nach dem dama­li­gen Papstbesuch, geset­zes­wid­rig, „ganz ein­fach ste­hen­ge­blie­ben” (Zitat: Erzdiözese Wien) nur um, auf­grund von schwe­ren sicher­heits­tech­ni­schen Bedenken, im Sommer die­ses Jahres – ohne Bewilligung und daher eben­falls geset­zes­wid­rig – abge­tra­gen zu wer­den.

Am 23.9.2011 rich­tete die INITIATIVE RELIGION IST PRIVATSACHE an die zustän­dige Magistratsabteilung 37 ein Schreiben, das fol­gende Fragen beinhal­tete:

  • Hat die Erzdiözese Wien, und wenn ja, zu wel­cher Geschäftszahl, eine Baubewilligung für den Abbruch und die – nun­mehr aus­drück­lich per­ma­nente – Errichtung des Bauwerkes erlangt?
  •  Ist aktu­ell ein Bauverfahren anhän­gig?
  •  Auf wel­cher recht­li­chen Grundlage wird das „Papstkreuz” nun­mehr per­ma­nent im Grünland errich­tet?
  • Liegt der Nutzung des oben näher bezeich­ne­ten Grundstückes der Stadt Wien ein Vertrag zu Grunde?
  • Wer hat für die Stadt Wien der Nutzung zuge­stimmt?

Die Initiative erhielt die gefor­der­ten Informationen, ent­ge­gen den Bestimmungen des Wiener Auskunftspflichtgesetzes, nicht; ein infor­mel­ler Verweis auf eine angeb­lich vor­han­dene Baubewilligung für das „Papstkreuz-Alt”, das nun, angeb­lich, ledig­lich geset­zes­kon­form „saniert” wird, geht auf­grund der ein­schlä­gi­gen Bestimmungen der Wiener Bauordnung ins Leere. Das voll­stän­dige Abtragen und anschlie­ßende Wiedererrichten eines Bauobjektes ist näm­lich, mit weni­gen und in die­sem Fall nicht zutref­fen­den Ausnahmen, bewil­li­gungs­pflich­tig.

Die INITIATIVE RELIGION IST PRIVATSACHE for­dert daher die Wiener Baupolizei auf, um einen offen­sicht­lich geset­zes­wid­ri­gen Zustand zu ver­hin­dern, einen SOFORTIGEN BAUSTOPP zu ver­hän­gen. Die Verdachtsmomente legte die Initiative der zustän­di­gen Behörde am 25.11.2011 in Form einer Sachverhaltsdarstellung wie­der­holt schrift­lich vor.

Univ.-Prof. Dr. Heinz Oberhummer, Vorstandsmitglied der Initiative: „Es ist uner­träg­lich, wenn gesetz­li­che Bestimmungen von allen Seiten ganz
ein­fach igno­riert wer­den, nur weil es sich um ein Bauwerk der katho­li­schen Kirche han­delt. Es geht hier aber nicht nur um die Einhaltung der Wiener Bauordnung: Protzige reli­giöse Symbole, die nur der Zurschaustellung des welt­li­chen Machtanspruches einer Kirche die­nen, haben in der Öffent­lich­keit nichts ver­lo­ren und schon gar nicht auf Kosten der – in Wien aller­dings über­wie­gend nicht­ka­tho­li­schen – Allgemeinheit. Gegen ein ange­mes­se­nes Denkmal, dass auf Kosten der Diözese geset­zes­kon­form errich­tet wird, spricht natür­lich nichts, doch davon sind wir weit ent­fernt”. Einen an Wiener Hausbesitzer gerich­te­ten Vorschlag hatte Oberhummer auch parat: „Ich würde nie­man­dem Raten, sein Haus, ohne Bewilligung, abrei­ßen und anschlie­ßend, auch in unver­än­der­ter Form, neu errich­ten zu las­sen. Das geht hier­zu­lande offen­sicht­lich nur wenn man die ent­spre­chen­den welt­an­schau­li­chen Privilegien genießt und zusätz­lich die poli­ti­schen Kontakte hat”.

Aufgrund des offen­sicht­li­chen Versuchs, im vor­lie­gen­den Fall gesetz­li­che Bestimmungen zu umge­hen, behält sich die INITIATIVE RELIGION IST PRIVATSACHE das Recht vor, künf­tig ent­spre­chende Strafanzeigen ein­zu­brin­gen.

Das Team
der Initiative Religion ist Privatsache


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