Wiederholungsbegutachtung des MDK

Ein Hallo an euch❤

Ich habe mich spontan dazu entschlossen euch kurz zu schreiben. Weil ich davon ausgehe das auch einigen von euch das selbe passieren wird. Hoffentlich noch nicht ist.

Vor 2 Tagen flatterte bei uns ein Schreiben vom MDK ein. Mit einem Termin zur Wiederbegutachtung von Marias Pflegestufe.

Wir wissen ja inzwischen alle das ab 2017 ein Wechsel stattfinden wird. Und es anstelle Pflegestufen nun Pflegegrade geben wird. Die Mitarbeiter werden neu geschult und den Krankenkassen entstehen, dadurch das die aktuelle Pflegestufe bis 2019 unantastbar ist, erhöhte kosten. Es soll ja jeder „oberflächlich“ gesehen besser davon kommen als vorher.

Also wird nun natürlich versucht noch vor 2017 Wiederholungsbegutachtungen anzusetzen um dann „ganz genau“ hinzusehen, wo evtl vorher noch etwas runtergestuft werden könnte. Was die Krankenkassen einen ganz gerne dann verschweigen ist das es ab dem 1.7.16 keine Wiederholungsgutachten geben darf.

In unserem Fall erklärte mir ein Mitarbeiter der Krankenkasse, das sie das sehr wohl dürfen, weil der MDK es für den Feb 2017 empfohlen hatte. Solltet ihr diese Antwort erhalten… das ist absoluter Schwachsinn!!! Einzig und alleine  dürfen diese Wiederholungsgutachten von der Krankenkasse eingefordert werden wenn :  max 6 Monate zuvor eine Reha oder OP stattgefunden hat, welche die Pflegebedürftigkeit maßgeblich ändern würde. 

Hier das genaue Gesetzt aus dem SGB11 ( §18 (2a) )

 Bei pflegebedürftigen Versicherten werden vom 1. Juli 2016 bis zum 31. Dezember 2016 keine Wiederholungsbegutachtungen nach Absatz 2 Satz 5 durchgeführt, auch dann nicht, wenn die Wiederholungsbegutachtung vor diesem Zeitpunkt vom Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder anderen unabhängigen Gutachtern empfohlen wurde. Abweichend von Satz 1 können Wiederholungsbegutachtungen durchgeführt werden, wenn eine Verringerung des Hilfebedarfs, insbesondere aufgrund von durchgeführten Operationen oder Rehabilitationsmaßnahmen, zu erwarten ist.

Solltet ihr den MDK allerdings herein bitten und die Begutachtung findet statt, ist es im Nachhinein schwierig dagegen dann wieder anzugehen.

Am besten direkt ablehnen. Außer aber ihr seit euch sicher das die Pflegestufe bestehen bleibt oder hochgestuft werden muss.

Und vor allem, laßt euch nicht bequatschen. Das habe ich gerade am eigenen Leib erfahren, wie gerne das dann versucht wird. Lest euch das Gesetz durch, versteht es, und bleibt stark!

Falls wir uns nicht mehr lesen wünsche ich euch ein wundervolles Weihnachtsfest mit euren Lieben und einen guten rutsch ins Jahre 2017

Eure Alex


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