vielen dank, frau schröder, für das heroische vorpreschen in sachen jugendschutz. wie sie zurecht empfehlen, sollen jugendliche ab 20 uhr nur noch in begleitung erwachsener, also achtzehnjähriger, unterwegs sein. oder sollten es doch die eltern werden? achja. erst ab 21 sogar. das eröffnet doch ganz neue perspektiven: endlich wieder mal in die disco gehen, endlich mal wieder filme unter achtzehn aber am späten abend sehen, endlich mal h&m flanieren, wenn das sonstige fußvolk zu hause ist.
wie ist das denn dann eigentlich: diese maßnahme soll vor allem greifen, um das komasaufen der jugendlichen zu unterbinden. ist das dann im umkehrschluß eine option für mich, dass mich meine jugendliche nach besäufnis nach hause trägt? ein handy hat sie ja, und den taxiruf kann sie auch betätigen. aber so finde ich dann wenigstens den weg nach hause.
mal im ernst, frau ministerin: bei einem von drei jugendlichen, die wir früher auf station ausnüchtern mussten, fand das saufen im privaten rahmen statt. bei zweien von dreien war stets ein volljähriger mitschüler oder großer bruder anwesend, und bei allen drei von dreien waren die alkoholika “organisiert”, d.h. über achtzehn eingekauft und weitergegeben. die supermarktkassen sind da inzwischen ganz streng. aber stellen sie sich mal selbst in die reihe: da gibt es immer einen, der dann den ausweis hervorzaubert und für die anderen mit einkauft. die sind doch nicht doof.
aber das mit der begleitung ab 20 uhr: spitze. das füllt wenigstens das viel berufene sommerloch aller nachrichtendienste, und auch meinen blog. prost.