Wann wird endlich der Verfassungsschutz auf die Parteien angesetzt, die am laufenden Band verfassungswidrige Gesetze erlassen, und regelmäßig versuchen die Bürger zu betrügen und die Demokratie auszuhölen? Das Bundesverfassungsericht in Karlsruhe hat heute das neue Wahlrecht der Koalitionsregierung als klar verfassungswidrig eingestuft und gekippt. Zentrale Bestimmungen für die Verteilung der Abgeordnetensitze sind mit sofortiger Wirkung für unwirksam erklärt worden. Nun muss spätestens bis zur nächsten Bundestagswahl im kommenden Jahr ein neues Wahlrecht geschaffen werden. Eine Übergangsfrist, wie das letzte mal, gibt es diesmal nicht.
Bei der Urteilsbegründung sagte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle, dass die Verteilung der Abgeordnetensitze in mehrfacher Hinsicht gegen den Grundsatz der Wahlrechtsgleichheit und das Recht der politischen Parteien auf Chancengleichheit verstößt. Die Entscheidung der acht Richter des Zweiten Senats erfolgte bezeichnender weise einstimmig. Der Rechtsstreit um die Wahlreform zieht sich seit 2008 hin; seinerzeit hatten die Karlsruher Richter das frühere Wahlrecht schon für teilweise verfassungswidrig erklärt und innerhalb von drei Jahren eine Neuregelung verlangt. Union und FDP hatten im September vergangenen Jahres die Reform des Wahlrechts im Alleingang durchgesetzt – ohne Beteiligung der Opposition. Das neue Gesetz trat im Dezember in Kraft. Die Empörung schlug grosse Wellen. SPD, Grüne und mehr als 3000 Bürger klagten dagegen in Karlsruhe.
Die Koalitionsregierung wollte offensichtlich das Wahlrecht zu einem machtpolitischen Instrument umwandeln, weil die Neuregelung eine eindeutige Bevorzugung der grösseren Parteien bei der Mandatsvergabe vorsah. Im einzelnen kritisierten die Richter folgende Punkte:
(1) Das negative Stimmgewicht:
Die Richter beanstandeten vor allem den Effekt des sogenannten negativen Stimmgewichts. Demnach kann es dazu kommen, dass die Abgabe einer Stimme der jeweiligen Partei bei der Berechnung der Abgeordnetenzahl im Ergebnis schadet. Grund hierfür ist die Bildung von Sitzkontingenten in den einzelnen Bundesländern.
(2) Überhangmandate
Die Richter beanstandeten außerdem, dass das Wahlrecht die Möglichkeit zahlreicher Überhangmandate schaffe. Solche Zusatzmandate entstehen, wenn die Kandidaten einer Partei mehr Wahlkreise gewinnen, als dem Stimmenanteil der Partei bei den Zweitstimmen entspricht. Diese Mandate kommen tendenziell den großen Parteien zugute Bemerkenswert ist, dass bei der Bundestagswahl 2009 alle 24 Überhangmandate an die Union gingen.
(3) Mangelende Tansparenz für den Wähler
Das Gericht dazu: “Solche widersinnigen Wirkungszusammenhänge zwischen Stimmabgabe und Stimmerfolg beeinträchtigen nicht nur die Wahlrechtsgleichheit und die Chancengleichheit der Parteien, sondern verstoßen auch gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit der Wahl, da es für den Wähler nicht mehr erkennbar ist, wie sich seine Stimmabgabe auf den Erfolg oder Misserfolg der Wahlbewerber auswirken kann”.
Fazit und Bewertung:
Wie so oft betreiben CDU und FDP eine einseitige Interessens- und Machtpolitik, die gegen die Bürgerrechte gerichtet ist, und die Verfassung laufend verletzt. Sie schaden damit ganz bewusst der Demokratie, um die eigene Macht zu erhalten und Lobbyinteressen der Wirtschaft und des Finanzwesens durchzusetzen. Die Abgeordneten dieser Regierung sind keine Vertreter des ganzen Volkes mehr, sondern Vertreter einer einseitigen marktradikalen Ideologie, die nur einer kleinen korrupten und habgierigen Minderheit dient.
Aber was meint ihr. Sind die Regierungsparteien noch verfassungsgemäß oder müssten sie eigentlich vom Verfassungsschutz überwacht werden?
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