Das gilt jetzt nur für die Schweiz, denn in Deutschland haben die Apotheker nicht das Recht rezeptpflichtige Medikamente ohne Rezept abzugeben – nicht mal im Notfall
Jedenfalls: es kann passieren und wenn, dann hilft es ruhig zu bleiben und seinen Fall so klar wie möglich darzulegen. So kann ich entscheiden, ob eine Abgabe (und wie) in dem Fall angesagt ist.
Im Endeffekt ist es aber immer meine Verantwortung und ich hänge, wenn etwas schief läuft.
In dem Sinn: Wenn Ihr jetzt die Verantwortung habt. Wie würdet ihr entscheiden?
Fall 1: Kunde mit Blutdruckmedikament, er hat nur noch für 3 Tage Tabletten und der Arzt, der es ihm verschreibt, ist gerade in den Ferien. Er hat die Tabletten seit 3 Jahren und holt sie immer bei uns.
Fall 2: Kundin mit Antidepressiva. Sie hatte bisher 1 Packung, jetzt hat sie seit gestern keine Tabletten mehr – und der Arzttermin ist erst in der nächsten Woche. Sie weiss aber nicht, ob sie sie so weiternehmen muss – vertragen tut sie sie zwar.
Fall 3: Kundin will die Pille. Sie hatte dieselbe schon bei uns, das letzte Mal im letzten Monat, ihr Rezept aber zuhause vergessen und muss morgen weitermachen.
Fall 4: Kunde will eine Packung rezeptpflichtige Schlafmittel. Er hat die alte Packung dabei – seine Apotheke, wo er es normalerweise hole, habe aber schon geschlossen. Er brauche sie nur gelegentlich, aber heute unbedingt, sonst könne er nicht schlafen.
Fall 5: Kundin will die Pille. Sie war noch nie bei uns, nimmt aber diese Pille seit Jahren und ist unter Kontrolle bei der Frauenärztin. Ein Rezept hat sie keines dabei. Sie muss heute noch damit weitermachen.
Fall 6: Ein Ferienbesucher, der nicht genug von seinen Cholesterin-medikamenten mitgenommen hat. Er hat die alte Packung dabei – das Medikament heisst in der Schweiz zwar anders, gibt es aber in der gleichen Dosis, er nimmt das seit er einen Herzinfarkt hatte regelmässig.
Fall 7: Kunde möchte eine Packung Novalgin. Er hat Schmerzen und ein Freund der das bekommen hat, hat es ihm empfohlen. Er habe von dem Freund schon eine Tablette bekommen und es vertragen. Etwas anderes hat er noch nicht versucht, aber Dafalgan wirke bei ihm nicht.
Fall 8: Kunde will Viagra. Er habe es schon einmal gehabt – ja, bei uns auf Rezept und muss es sowieso selber zahlen. Das stimmt. Er hatte es – vor 6 Jahren einmal. Sein Dossier zeigt aber in neuerer Zeit auch Medikamente gegen Bluthochdruck und fürs Herz an.
…
schwierig, nicht wahr? Es ist abzuwägen, wie wichtig die Medikation ist, ob man es sonst Risiken gibt die für oder gegen eine Abgabe sprechen …
Na? Wer wagt es? Wer will?