Ich habe ein Elektrovelo gekauft. Muss ich für die Haftpflicht eine spezielle Versicherung abschliessen oder genügt meine Privathaftpflichtversicherung? Wie kann das E-Bike gegen Diebstahl versichert werden?
Elektrofahrräder (E-Bikes) mit einer elektrischen Tretunterstützung, die bauartbedingt eine Höchstgeschwindigkeit bis 20 km/h mit höchstens 0,50 kW erreichen und mit Tretunterstützung (sog. «Hybridbetrieb») bis max. 25 km/h schnell sind, gelten als «Leicht-Motorfahrräder» (Artikel 18 Buchstabe b der Verordnung über die technischen Anforderungen an Strassenfahrzeuge VTS). Sie sind bezüglich Haftpflichtversicherung den Fahrrädern gleichgestellt. Für sie musste bis 2011 eine Velovignette gekauft werden – seit Anfang 2012 fällt ein Obligatorium weg und die Haftpflicht wird bei den meisten Gesellschaften über die Privathaftpflichtversicherung gedeckt. Elektrofahrräder mit einem Elektromotor, der bei allfälliger Tretunterstützung bis höchstens 45 km/h wirkt, gelten als «Motorfahrrad mit Elektromotor» (Art. 18 Buchstabe a VTS). In diesem Fall müssen Sie das E-Bike durch ein Fachgeschäft prüfen lassen und es gilt eine Versicherungspflicht; entspricht Ihr Fahrzeug den Vorschriften, so erhalten Sie in vielen Kantonen eine vom Händler abgestempelte und unterschriebene Bestätigung, mit der Sie die Vignette und das Kontrollschild bei der zuständigen Stelle Ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung beziehen können. In einzelnen Kantonen geben die autorisierten Fachgeschäfte das Kontrollschild und die Vignetten auch direkt ab. Eine Übersicht über die Kategorien bietet das Übersichtsblatt von «Pro Velo Schweiz» (www.pro-velo.ch).
Diebstahl über Hausrat- oder Teilkaskoversicherungen gedeckt
Bei den meisten Versicherungsgesellschaften können Sie Ihr Elektrofahrrad in der Hausratversicherung gegen Diebstahl und auch gegen Feuer- und Wasserschäden versichern. Einige Versicherer bieten auch eine Teilkaskoversicherung für E-Bikes an, welche diese Risiken deckt. Fragen Sie Ihren Versicherungsberater.