Wie unsere Volksvertreter die Menschenwürde unserer Bürger mit Füßen treten

Die Würde des Menschen ist unantastbar, so steht es in unserem Grundgesetz. Das steht auch in der UN-Menschenrechtscharta. Unsere Politiker werden nicht müde, Menschenrechtsverletzungen in anderen Ländern anzuprangern. Die Redebeiträge dazu würden ganze Bücherregale füllen. Doch wie gehen diese Politiker mit den Menschenrechten der Bürger im eigenen Land um? Das konnte man am 26.04.2012 im Bundestag, von den Medien völlig ignoriert, beobachten.
DIE LINKE hat einen Antrag gestellt. In diesem heißt es:
Sanktionen im Zweiten Buch Sozialgesetzbuch und Leistungseinschränkungen im Zwölften Buch Sozialgesetzbuch abschaffen
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
II.
Das politische und staatliche Handeln in der Bundesrepublik Deutschland ist mit Artikel 1 des Grundgesetzes (GG) auf die Achtung und den Schutz der Würde des Menschen auszurichten. Aus der Menschenwürde ergibt sich in Kombination mit dem Sozialstaatsgebot nach Artikel 20 GG das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dieses Grundrecht ist durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Februar 2010 bestätigt worden. Nach diesem
Urteil ist das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum dem
Grunde nach unverfügbar.

Antrag
Im Klartext: Sanktionen, also eine Minderung des Regelsatzes, ist verfassungswidrig, da sie die Würde des Menschen und das Sozialstaatsgebot verletzen. Wer sich etwas mit dem GG beschäftigt hat und das Urteil des BverfG kennt, für denjenigen ist das einleuchtend und logisch. Nur nicht für unsere Abnicker im Bundestag. Ich bezweifle, das unsere Volkszertreter überhaupt das GG jemals gelesen haben. In deren Augen ist nicht die Würde des Menschen unantastbar, sondern die Profite der Wirtschaft und die Abgeordnetendiäten.
Zu dem Antrag DER LINKEN hat es eine kleine Debatte gegeben, die Sie sich hier ansehen können. Was mal wieder auffällt, ist die gähnende Leere des Plenarsaals. Dabei geht es um Menschenrechte. Das betrifft ja auch nur 6 Millionen Menschen in unserem Land. Also eine Randgruppe sozusagen. Da geht man lieber auf die Toilette und holt sich ein bischen Schnee. (Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Kokain-Verdachts). Gut, das ist schon eine Weile her. Doch ich bin sicher, das sich bis heute an dieser Praxis nichts geändert hat. Aus diesem Blickwinkel werden auch so manche Abstimmungsergebnisse verständlicher. Vielleicht ist es ja auch so, das der so genannte Fraktionszwang darin besteht, sich kollektiv zuzudröhnen? Wer weiß?
Hörenswert ist die erste Rednerin, Katja Kipping, sozialpolitische Sprecherin der Linken. Den Rest können Sie sich antun, müssen es aber nicht, obwohl es sehr leerreich ist.
Die anschließende Abstimmung verlief erwartungsgemäß:
429 Nein-Stimmen bei 68 Ja-Stimmen und 67 Enthaltungen.
Das Abstimmungsergebniss im Detail kann man hier einsehen.
Interessant ist, das bei B90/DIE GRÜNEN nur ein einziger Abgeordneter dafür gestimmt hat. Christian Ströbele. Er ist gelernter Jurist und weiß, das die Menschenwürde in unserem Land schon seit längerem nichts mehr zählt.
DIE GRÜNEN sind ein Auslaufmodell, wie die FDP. Sie stehen ganz hinten und werden von den PIRATEN gefressen. Wenn eine Gruppe von Menschen von einem Bären angegriffen wird, muss man nicht schneller laufen können als der Bär. Es reicht, schneller zu laufen als der Langsamste in der Gruppe.
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