Wie teuer ist eine Rechtsberatung durch einen Anwalt im Arbeitsrecht?

Wie teuer ist eine Rechtsberatung durch einen Anwalt im Arbeitsrecht?

Dass die anwaltliche Dienstleistung, insbesondere die Rechtsberatung, auch Geld kostet, scheinen viele Mandanten zu übersehen. Über den sog. Telefonschnorrer (Top Ten der schwierigsten Mandanten) hatte ich ja bereits berichtet. Aber wie viel kostet nun eine Rechtsberatung im Arbeitsrecht durch einen Rechtsanwalt z.B. in Berlin?

RVG- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Zunächst ist wichtig, dass der Gesetzgeber die Anwaltsvergütung im sog. RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz) geregelt hat. Die Gebühren des RVG sind zum Beispiel im gerichtlichen Bereich sog. Mindestgebühren. Der Anwalt kann mit dem Mandanten eine höhere, aber er darf keine geringere Vergütung vereinbaren. Von daher darf der Rechtsanwalt z.B. auch nicht damit werben, dass er z.B. für jeden Kündigungsschutzprozess z.B. nur € 500,00 an Gebühren nimmt. Er muss die Mindestgebühren nach dem RVG nehmen, die sich in der Regel am Streitwert bemessen.

Rechtsberatung im Arbeitsrecht und RVG

Im Arbeitsrecht geht es erfahrungsgemäß um viel. Der Arbeitnehmer bestreitet aus seinem Arbeitseinkommen in der Regel seine Existenz. Um so erstaunlicher ist es, dass trotzdem viele Mandanten die anwaltliche Beratung als „Billigprodukt“ verstehen und meinen, dass derjenige, der etwas zum Arbeitsrecht im Internet schreibt und selbstverständlich eine kostenlose Auskunft für jedermann erteilt.

frühere Rechtslage nach dem RVG – Beratung

Früher -also vor dem 1.07.2006 – hatte das RVG für die Rechtsberatung eine Rahmengebühr geregelt, die nach oben gekappt war. Die rechtliche Erstberatung durfte danach beim Verbraucher nicht mehr als € 190,00 (+ Mehrwertsteuer) betragen. Diese Regelung existiert nicht mehr in dieser Form.

jetzige Regelung in Bezug auf die Kosten der Erstberatung im Arbeitsrecht

Die Rechtsberatung ist nun in § 34 Abs. 1 RVG geregelt:

§ 34 RVG

Für einen mündlichen oder schriftlichen Rat oder eine Auskunft (Beratung), die nicht mit einer anderen gebührenpflichtigen Tätigkeit zusammenhängen, für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens und für die Tätigkeit als Mediator soll der Rechtsanwalt auf eine Gebührenvereinbarung hinwirken, soweit in Teil 2 Abschnitt 1 des Vergütungsverzeichnisses keine Gebühren bestimmt sind. Wenn keine Vereinbarung getroffen worden ist, erhält der Rechtsanwalt Gebühren nach den Vorschriften des bürgerlichen Rechts. Ist im Fall des Satzes 2 der Auftraggeber Verbraucher, beträgt die Gebühr für die Beratung oder für die Ausarbeitung eines schriftlichen Gutachtens jeweils höchstens 250 Euro; § 14 Abs. 1 gilt entsprechend; für ein erstes Beratungsgespräch beträgt die Gebühr jedoch höchstens 190 Euro.

Faktisch heißt dies, dass der Rechtsanwalt nun noch stärker auf eine Vereinbarung für die Rechtsberatung hinwirken soll.  Diese Vereinbarung muss nicht schriftlich geschlossen werden und bedarf auch nicht der Textform, kann von daher auch mündlich geschlossen werden.

übliche Vergütung

Wird nichts vereinbart, gilt die „übliche Vergütung“ geschuldet, die am gleichem Ort, in gleichen oder ähnlichen Gewerben oder für entsprechende Dienstleistungen gezahlt wird. Faktisch heißt dies,dass die Vergütung üblich ist, die Rechtsanwälte in einer solchen Angelegenheit (z.B. Beratung in einer Kündigungsschutzangelegenheit) vor Ort, also zum Beispiel in Berlin normalerweise nehmen. Der normale Mandant weiß nun aber auch nicht mehr, da er eben nicht weiß, was üblich ist.

Für den Bereich der Anwaltsmediation wird z.B. schon entschieden, dass ein Stundensatz von € 150,00 üblich ist.

In Bezug auf die Kappungsgrenzen für einen Verbraucher, der erstmalig vom Anwalt im Arbeitsrecht beraten wird, soll  später eingegangen werden.

Beratung im Arbeitsrecht in Berlin – Höhe der Vergütung

Zunächst soll nochmals darauf hingewiesen werden, dass ein Rechtsanwalt in der Regel keine kostenlose Rechtsberatung anbieten darf. Eine kostenlose Beratung im Arbeitsrecht ist in Berlin auch nicht üblich. Seriöse Anwaltskanzleien bieten keine kostenlose Beratung an.

Welcher Betrag für eine Beratung im Arbeitsrecht in der Regel üblich ist, kann schwer zu bestimmen sein. Es hängt auch immer davon ab, um welches Problem ist geht. In der Regel kann man sagen, dass ein Betrag von € 50,00 netto die untere Grenze für ein Beratungshonorar bildet. Die Kosten der Erstberatung im Arbeitsrecht wird sich in der Berlin auf Beträge zwischen € 50 und € 150,00 belaufen.

Rechtsanwalt A. Martin



wallpaper-1019588
PV-Einspeisevergütung für 2023 und 2024: Tabelle und Rechner mit aktuellen Sätzen und Änderungen
wallpaper-1019588
Vinland Saga S2: Part 1 nun vorbestellbar
wallpaper-1019588
#1497 [Review] Manga ~ Imadoki
wallpaper-1019588
Bodyshaming? Unsinn – Love Yourself | Lifestyle