Wie in jedem Jahr wird auch heuer wieder geworben und die Angebote sind auch wie immer sehr vielfältig. Die Rede hierbei ist von der Kfz-Versicherung, die die Autofahrer noch bis Ende November wechseln können. Leider ist es oft komplizierter als gedacht die günstigste aber trotzdem idealste Kfz-Versicherung zu finden. Genau aus diesem Grund hat der ADAC Tipps gegeben um sich nicht nur das billigste sondern auch das sinnvollste Angebot aussuchen zu können.
- Es ist wichtig zu wissen, dass die gesetzlich vorgeschriebene Deckungssumme nicht ausreicht. Darum sollte man sich für eine Deckungssumme von 50 bis 100 Millionen Euro entscheiden.
- Man sollte darauf achten das auch Schäden bei einem Unfall übernommen werden die wegen grober Fahrlässigkeit entstanden sind. Ausgenommen sind hierbei generell herbeigeführter Diebstahl - zum Beispiel man lässt den Schlüssel im Auto stecken - sowie das Fahren unter Drogen- oder Alkoholeinfluss.
- Die Neupreis- oder Kaufpreisentschädigung in der Vollkasko sollte bei Totalschaden oder Diebstahl mindestens bei sechs Monaten liegen. Ist es ein guter Schutz liegt er sogar bei 24 Monaten
- Bei Neu- oder Leasingfahrzeugen sollte eine Werkstattbindung nicht akzeptiert werden. Der Grund dafür ist: Für Kulanzleistungen verlangt der Hersteller oft den Besuch einer Vertragswerkstatt. Bei Leasingautos kann die Werkstattbindung eine Vertragsverletzung bedeuten.
- Es gibt Versicherungen die bezahlen in der Teilkasko nur Schäden bei einem Wildunfall. Aber andere Anbieter erstatten auch Schäden durch Kollisionen mit Tieren aller Art sowie bei Maderbiss.
- Nicht immer ist günstig gut. Sehr günstige Policen haben oft eine schlechte Rückstufung. Deshalb immer vorher prüfen wie weit man in Falle eines Unfalls zurückgestuft wird.
- Rabattschutz sorgt dafür, dass Autofahrer nach einem Schaden nicht in eine schlechtere Schadenfreiheitsklasse zurückgestuft werden.
- Wichtig kann auch sein, dass man darauf achtet einen erweiterten Haftpflichtversicherungsschutz bei Unfällen mit Mietwagen im europäischen Ausland zu haben.
Nicht nur zur regulären Kündigungszeit heben Versicherungsnehmer das Recht zu Kündigen sondern es gibt auch ein Sonderkündigungsrecht. Das tritt dann ein, wenn dich die Prämie zum Beispiel durch eine schlechtere Typklassen- oder Regionalklasseneinstufung erhöht.
Auf Billigstautos.com, mit dem Versicherungsvergleichrechner kann man sich kostenlos die optimale Autoversicherung ausrechnen lassen.
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