(Jetzt wird's spannend :-)
Aus dem Buch Rezeptierkunde – Leitfaden zum Verschreiben und Anfertigen von Rezepten von Prof. Dr. Med T. Gordonoff
Das Rezept (wahrscheinlich aus praeceptum = Vorschrift, und nicht aus recipe entstanden) bedeutet eine Vorschrift, eine Anweisung an den Apotheker. Es wird in lateinischer Sprache abgefasst und zum Zeichen der guten Beziehungen zwischen Arzt und Apotheker wendet sich der Arzt an den Apotheker per Du:
Rp. – Recipe = Nimm.
Prof. Dr. Med T. Gordonoff
Das habe ich leicht anders gelernt :-) obwohl ich diese Erklärung noch süss finde. Das Recipe ist nämlich ein Imperativ, also die Befehlsform (das Ausrufezeichen kam erst später - so um 1700 in die Schrift), es heisst also nicht nur Nimm. Sondern: Nimm! ... und das ist dann nicht mehr ganz so nett.
Das Rezept ist ein Dokument nicht nur im landläufigen Sinne. Denn wenn der Apotheker oder der Arzt oder meistens beide zusammen wegen einer Vergiftungsvermutung zur Verantwortung gezogen werden, wird das Rezet zu einem richtigen Dokument im juristischen Sinne und zu einem Verhandlungsgegenstand. Kobert sagt auch auf Grund eines Vergiftungsfalles in Strassburg vom Rezept: „Ein so unscheinbares Papier es auch ist, so kann es doch 3 Menschen unglücklich machen, nämlich – den Patienten, den Apotheker und den Arzt.“
Der erste, der zur Verantwortung gezogen wird, ist der Apotheker; denn er hat Zeit, sich in aller Ruhe das Rezept anzusehen und er kann auch die Rezeptvorschriften nach der Pharmakopoöe nachkontrollieren. Im Falle einer undeutlichen Dosierung oder Überdosierung hat er die Pflicht, den Arzt zuerst anzufragen. Nur wenn der Arzt das Rezept deutlich ausschreibt und dem Apotheker genau zu verstehen gibt, dass er eine grössere Menge verabreicht haben möchte, ist der Apotheker von seiner Verantwortung befreit und die Schuld wird dann auf den Arzt übertragen.
Prof. Dr. Med T. Gordonoff
Interessant, dass er praktisch mit den rechtlichen Sachen anfängt. Im übrigen ist das heute auch noch so ... auch wenn der Apotheker nicht „zwingend“ zuerst haftet ... aber auch!
Aktuelles Beispiel im Apotheke-adhoc.de - wobei ich da finde, dass die Apotheke wirklich nachlässig gehandelt hat - hatte sie doch tatsächlich alle relevanten Informationen. Tabletten für ein Einmonatiges Kind? Das muss auffallen! Weil es Tabletten sind für so einen Winzling. Weil die Dosierung nicht stimmt Von daher finde ich in dem Fall das Urteil gerecht. Es gibt Grenzfälle - wie wenn die Diagnose dem Apotheker nicht bekannt ist. Wenn die Interaktion mit einem Medikament von einem anderen Arzt ist -und die Apotheke nicht informiert wurde, dass das Medikament auch genommen wird und ähnliches.
Wie jedes offizielle Dokument muss das Rezept mit Tinte oder Tintenstift geschrieben werden. Das gewöhnlich verwendete Papierformat ist 1/8 Bogen.
Prof. Dr. Med T. Gordonoff
Tinte? Okay – sehe ich heute noch, ist aber inzwischen eher die Ausnahme. Aber es ist schon klar warum: Kugelschreiber? Eigener Drucker? Was ist das? (Immerhin ist die Zeit 1936). 1/8 Bogen dürfte – wie heute noch oft gebräuchlich A6 sein
Wie auf jedes Dokument gehört auch auf das Rezept unbedingt das Datum. Dieses wird gegenwärtig kaum mehr vergessen, weil die Ärzte vorgedruckte Rezeptformulare verwenden, auf welchen der Name des Arztes und die Eintragungsstelle für das Datum angegeben sind. Gewöhnlich werden die Rezepte in die Mitte des Blattes geschrieben, um dem Apotheker noch Platz zu lassen für Notizen, Taxpreise und andere Bemerkungen.
Prof. Dr. Med T. Gordonoff
Rezeptvordrucke werden bei uns neben Computerausdrucken auch heute noch verwendet, nur dass es kein eigenes Feld mehr für das Datum gibt – was wahrscheinlich erklärt, dass das gelegentlich (wieder) fehlt. Was schlecht ist.
Und noch heute haben viele Rezepte auf der linken Seite ein Band als „Platzhalter“ dafür, auch wenn wir das immer weniger brauchen. Wichtiger heute wäre genug Platz für die Etiketten zu lassen, die drauf kommen - und wo so ziemlich alles draufsteht: abgegebene Artikel, Preise, Patientenname, Apothekenname, Krankenkasse, Strichcode.
Das Rezept muss in gut leserlicher Schrift abgefasst werden.
Prof. Dr. Med T. Gordonoff
Könnten das Bitte alle Ärzte noch einmal lesen, damit das auch im Gedächtnis bleibt!
Die Mengen besonders für Narkotika, Venena usf. muss man genau und deutlich angeben, damit der Patient nicht die Möglichkeit hat, die Zahlen abzuändern. Jede Abänderung wird übrigens wie eine Urkundenfälschung geahndet.
Prof. Dr. Med T. Gordonoff
Offenbar kannten sie auch dort schon das Problem von Rezeptfälschungen?
Genug für Heute.
Nächste Woche: Wie schreibe ich die Produkte / Inhaltsstoffe ... auf das Rezept?
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