Bei Unternehmensfinanzierungen gibt es im wesentlichen zwei Varianten:
Kredite gegen Sicherheit, dafür ohne Mitspracherecht.
Beteiligung ohne Sicherheit, dafür mit Mitspracherecht.
Staaten geben keine Beteiligungen heraus, sondern nehmen Kredite auf, in dem sie Anleihen emittieren. Der Anleihezeichner hat nur Anspruch auf Zinszahlungen und Kapitalrückzahlung. Mitspracherechte hat er nicht.
Genau das ist den "Geberländern" der EU ein Dorn im Auge und begründet die Vorlage eines sog. Fiskalpaktes. Er schreibt den Mitgliedsstaaten ein Mitspracherecht ins Stammbuch, wenn diese die Schuldengrenze überschreiten. Mitspracherecht heißt derzeit aber lediglich: Pflicht zur Berichtserstattung an den Europäischen Rat und das Recht, den Staat zu verklagen.
Die Frage ist: Wer exekutiert gegebenfalls ein Urteil auf Schuldensenkung? Schickt die EU dann ihre Geheimpolizei? Und wer sagt, wie die Schulden gesenkt werden: Ausgabensenkung, Einnahmenerhöhung - oder gar: Eintreibung hinterzogener Steuern bei schweizer Banken?
Wer den Fiskalpakt vorantreibt muss also längst weitergehende Pläne haben..