Wie sich Frakionen in Bund und Ländern die Taschen vollstopfen

"Der Verfassungsbruch Verbotene Extra-Diäten - gefräßige Fraktionen", so heißt das neue Buch von Prof. Hans Herbert von Arnim.
Die Fraktionen in Bund und Ländern bekommen inzwischen - an der Öffentlichkeit und allen Kontrollen vorbei - sehr viel mehr Geld aus der Staatskasse als die Parteien. Die Geldschwemme verführt dazu, ihren Funktionären Extra-Gehälter in Millionenhöhe zu zahlen. Wegen der Verfassungswidrigkeit solcher Zulagen machen gerade die größten Sünder darum ein großes Geheimnis. Zugleich übernehmen die Fraktionen immer mehr Aufgaben ihrer armen Brüder, der Parteien. Für die Fraktionen gelten alle die Vorkehrungen nicht, die die Parteien bei den Bürgern erden sollen. So wird aus der politischen Willensbildung von unten immer mehr eine von oben - ein Grund für die grassierende Parteienverdrossenheit. Das Buch analysiert die unerlaubten Zahlungen im Bund und in allen Ländern, macht sorgsam gehütete Geheimnisse öffentlich und stellt das Aushebeln der Kon-trollen sowie die politische Instrumentalisierung abhängiger Wissenschaftler an den Pranger.
(Pressemitteilung)
Prof. Hans Herbert von Arnim ist auch prominenter Kritiker der parlamentarischen Demokratie, wie nachfolgender Auszug belegt:
Wählen wir unsere Abgeordneten unmittelbar?
Das (nicht nur formale) Recht, Kandidaten aufzustellen, fehlt den Bürgern völlig. Vor allem aber kann der “Wähler” die Abgeordneten meist nicht einmal auswählen. Aufgrund der Eigenheiten unseres Verhältniswahlrechts mit starren Listen ist er streng an die Personen auf den Listen und an die dort festgelegte Reihenfolge gebunden (gebundene Listen).
Alle Kandidaten, die die Parteigremien auf so genannte sichere Listenplätze gesetzt haben, sind mit der Nominierung durch die Partei praktisch auch schon gewählt (”Wahlen ohne Auswahl”).
Auf diese Weise immunisieren sich Berufspolitiker gegen eine Abwahl durch die Bürger. Die eigentliche Volkswahl wird zur Farce. Dass es in Wahrheit um die Wahl von Parteien geht, zeigt auch der Umstand, dass nur ganz wenige Namen auf den Wahlzetteln genannt werden, auf denen der Bürger bei der Wahl sein Kreuzchen macht. So werden bei Bundestagswahlen jeweils nur die ersten fünf Namen der Landeslisten der Parteien auf den Wahlzetteln aufgeführt, bei den Europawahlen nur die ersten zehn, auch wenn ungleich viel mehr auf der Liste stehen, und zwar auf sicheren Plätzen.

Quelle:
Das Buch kann hier portofrei bestellt werden.

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