Wie oft muss der Arbeitgeber vor einer Kündigung abmahnen?

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber vor Ausspruch einer verhaltensbedingten Kündigung den Arbeitnehmer zunächst abmahnen. Viele Arbeitnehmer fragen sich, wie oft eine solche Abmahnung zuvor erfolgen muss.

eine Abmahnung ist in der Regel ausreichend

Wie so oft, gibt es in der Juristerei keine für alle Fälle gültige Regel. Generell kommt es auf die schwere des Verstoßes an. Bei schwersten Störungen der Vertrauensgrundlage, wie z.B. vorsätzlichen Vermögensschädigungen des Arbeitgebers kann sogar eine Abmahnung entbehrlich sein.

Grundsätzlich ist aber nur eine Abmahnung bei gleichartigen Verstößen erforderlich.

Ausnahmen sind denkbar:

keine Abmahnung erforderlich

  • schwersten Verstößen im Kernbereich der Tätigkeit (keine Abmahnung erforderlich)

mehrere Abmahnungen erforderlich

  • leichten Verstößen
  • bei hohen sozialen Bestandsschutz des Arbeitnehmers (lange Betriebszugehörigkeit/ tarifvertraglicher Unkündbarkeit)
Anwalt Arbeitsrecht Berlin RA Martin

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