Wie man “schwupps” einen ganzen Berufsstand degradiert – am Beispiel Apotheker

Währenddessen in Deutschland:

Worüber sich Apothekerin Kossendey hier so (gerechtfertigt) aufregt? Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe hat überraschend (und unnötigerweise) den Apothekerberuf neu definiert. Angeregt von einer EU-Richtlinie wo es dann eigentlich um die Anerkennung von anderen Apotheker-Diplomen geht, hat er mal kurz die Definition eines Apothekers überarbeitet – etwas, wo die Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände (ABDA) seit längerem dran ist, schafft er in ein paar Wochen.

vorher: „Ausübung einer pharmazeutischen Tätigkeit, insbesondere die Entwicklung, Herstellung, Prüfung oder Abgabe von Arzneimitteln unter der Berufsbezeichnung ‘Apotheker’ oder ‘Apothekerin’“.

Neu heißt es: „Ausübung des Apothekerberufs ist die Ausübung einer pharmazeutischen Tätigkeit unter der Berufsbezeichnung ‘Apotheker’ oder ‘Apothekerin’.“

Anschließend werden “die” zehn Bereiche genannt, die pharmazeutische Tätigkeiten im Besonderen umfassen:

  1. Herstellung der Darreichungsform von Arzneimitteln
  2. Herstellung und Prüfung von Arzneimitteln
  3. Arzneimittelprüfung in einem Laboratorium für die Prüfung von Arzneimitteln
  4. Lagerung, Qualitätserhaltung und Abgabe von Arzneimitteln auf der Großhandelsstufe
  5. Bevorratung, Herstellung, Prüfung, Lagerung, Verteilung und Verkauf von unbedenklichen und wirksamen Arzneimitteln der erforderlichen Qualität in der Öffentlichkeit zugänglichen Apotheken
  6. Herstellung, Prüfung, Lagerung und Verkauf von unbedenklichen und wirksamen Arzneimitteln der erforderlichen Qualität in Krankenhäusern
  7. Information und Beratung über Arzneimittel als solche, einschließlich ihrer angemessenen Verwendung
  8. Meldung von unerwünschten Arzneimittelwirkungen an die zuständigen Behörden
  9. personalisierte Unterstützung von Patienten bei Selbstmedikation
  10. Beiträge zu örtlichen oder landesweiten gesundheitsbezogenen Kampagnen

Alles recht und gut, ABER: Man beachte, dass die Liste eingeleitet wird mit „insbesondere“ – in der EU Richtlinie, auf der sie beruht heißt es immerhin „mindestens“. Das ist eine Einschränkung.

Da fehlt noch einiges: Es gibt viele Apotheker, die in der Industrie arbeiten in Wissenschaft und Forschung oder der Zulassung der Arzneimittel auch bei Behörden und was ist mit den Apothekern, die in den Spitälern teils bei der Visite dabei sind und für die richtige Medikation sorgen? Was ist mit der Lehr- und Ausbildungstätigkeit? Was mit den vieldiskutierten Medikationsplänen, der Zusammenarbeit in Gesundheitszirkeln mit Ärzten?

Faktisch werden hier Apotheker von der Politik zu fast reinen Medikamenten-Krämern degradiert und das auch noch politisch festzementiert. Darüber regt sich jetzt Widerstand wie der von Frau Kossendey. Zu Recht, denn wie sich diese praktische Einschränkung in Zukunft auswirkt weiss natürlich noch keiner … aber wenn man sieht, wie die deutschen Krankenkassen gerade derartige gesetzliche Vorlagen zu ihren Gunsten auslegen, weiss, dass da nichts Gutes kommen kann. :-(


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