Haben Sie auch einen Gutschein erworben und verschenkt oder gar einen erhalten? Und fragen sich – schlimmer wäre: den Verkäufer im Laden! -, wie lange Sie den entsprechenden Gegenwert eintauschen können? Ein paar Monate? Ein Jahr? Innerhalb des Zeitraums, der auf dem Gutschein vermerkt ist? Das Thema ist kein neues mehr, taucht aber immer wieder ebenso zuverlässig auf wie die verschiedensten rechtlichen Interpretationen. Ich mach´s kurz, weil andere das mit dem Erklären mindestens genauso gut können, wie ich – wenn nicht besser: Klicken Sie hier und erfahren Sie alles rund um die Geltungsdauer von Gutscheinen, unterfüttert mit einschlägigen Urteilen. Ich würd´s ausdrucken und mitnehmen!