Ich habe meiner Frau ein wertvolles Schmuckstück geschenkt. Genügt der Versicherungsschutz unserer Hausratversicherung oder muss ich den teuren Schmuck speziell versichern lassen?
In der traditionellen Hausratversicherung sind üblicherweise die Sachen des privaten Gebrauchs gegen Feuer-, Diebstahl- und Wasserschäden versichert. Wenn das Schmuckstück Ihrer Frau jedoch verloren geht oder beispielsweise durch Herunterfallen beschädigt wird, so besteht über die herkömmliche Hausratversicherung kein Versicherungsschutz. Zudem bestehen in der Hausratversicherung in der Regel Leistungsbegrenzungen für Wertsachen. Wenn bei einem Einbruchdiebstahl, aber auch bei einem «einfachen Diebstahl auswärts» teure Schmuck- oder andere Wertsachen gestohlen werden, kann diese Leistungsbegrenzung zu einer empfindlichen Deckungslücke führen.
Bedarfsgerechter Schutz durch die Wertsachenversicherung
Die Schweizer Versicherer bieten eigens für Schmuck- oder andere Wertsachen konzipierte Versicherungsprodukte an. Die Versicherungssummen sollten den aktuellen Wiederbeschaffungspreisen der zu versichernden Objekte entsprechen; der Deckungsumfang berücksichtigt das erhöhte Schutzbedürfnis für wertvolle Objekte. Wir empfehlen Ihnen, das neue Schmuckstück Ihrer Frau – allenfalls zusammen mit anderen bereits vorhandenen wertvollen Schmucksachen – durch eine auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittene Wertsachenversicherung abzusichern. Die Versicherungssumme wird in dieser Versicherung in der Regel pro einzeln versicherte Sache vereinbart. Dabei ist es ratsam, die im Vertrag eingesetzten versicherten Werte der Schmucksachen regelmässig durch einen Fachmann überprüfen zu lassen und gegebenenfalls die Police entsprechend anzupassen, damit eine Unterdeckung vermieden wird.
Quelle: Schweizerischer Versicherungsverband SVV / Letzte Aktualisierung am 24. August 2015